Herne. . Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Beschwerde gegen das Kuttenverbot auf der kommenden Cranger Kirmes abgewiesen. Beschwerde ist möglich.
Angehörige von Rockergruppen müssen auf der an diesem Freitag, 6. August, startende Cranger Kirmes erneut auf einen Teil ihrer Kluft verzichten: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Montag das "Kuttenverbot" für die Kirmes bestätigt.
Rocker sah sich in seinen Freiheitsrechten beschränkt
Der betreffende Rocker der "Freeway Riders MC" sah sich durch das Kuttenverbot auf der Cranger Kirmes in seinen Freiheitsrechten und seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten beschränkt. Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts bewertete das jedoch anders.
Zwar sei das Tragen von Kleidungsstücken mit Emblemen der „Freeway Riders“ nicht generell verboten. Auf der Cranger Kirmes jedoch könnten die Kutten die öffentliche Sicherheit gefährden, urteilte die Kammer, und gab daher der Stadt Herne Recht. Begründung: Die "durch das Tragen der „Kutten“ beabsichtigte Machtdemonstration, Revierverteidigung und Provokation verfeindeter Motorradgangs könne zu tätlichen Auseinandersetzungen und Gewaltausbrüchen führen".
Das Kuttenverbot gilt damit für die Embleme aller Rockervereinigungen, heißt es in der Mitteilung des Gerichtes. Bis die Kirmes am diesem Freitag startet, könnte das Kuttenverbot jedoch noch Thema vor einer höheren Gerichtsinstanz werden: Das Verwaltungsgericht ließ die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zu. (dae/WE)
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