Herne. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden: Kutten sind auf der Cranger Kirmes verboten. Ein “Freeway Rider“ hat nun Beschwerde eingelegt.

Das Kuttenverbot auf der Cranger Kirmes geht in die nächste juristische Runde: Ein Mitglied des Motorradclubs „Freeway Riders“ hat gegen den Beschluss der 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Montag Beschwerde eingelegt.

Über die Beschwerde entscheidet jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Der Vorsitzende Richter am OVG, Ulrich Lau, sagte auf WAZ-Anfrage: „Wir werden unsere Entscheidung auf jeden Fall bis zum Beginn der Cranger Kirmes treffen.“

Fall wird jetzt in Münster verhandelt

Wir berichtet, hatte die Stadt Herne trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofes von Anfang Juli, dass das Tragen von Lederwesten mit entsprechenden Emblemen nicht strafbar ist, ein Verbot für die Kirmes verhängt. Das Mitglied der Freeway Riders unterlag mit seinem Antrag gegen das Kuttenverbot zwar beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, legte aber am gleichen Tag Beschwerde ein, weshalb der Fall jetzt in Münster verhandelt wird.

Die Gelsenkirchener Richter sind wie die Stadt Herne der Auffassung, dass das Tragen von Kutten zu tätlichen Auseinandersetzungen und zu Gewaltausbrüchen führen könne.