Heiligenhaus. . Die Stadt Heiligenhaus will das Ergebnis der Volkszählung vor Gericht anfechten. Man sieht Fehler in der Erhebung und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Die Zählung von IT NRW mit 1000 Einwohnern weniger bedeutet Mindereinnahmen von 100.000 Euro pro Jahr.
Fast 1000 Einwohner weniger und damit knapp 100.000 Euro weniger in der Kasse will die Stadt nicht akzeptieren: Sie klagt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Ergebnis des Zensus. „Wir haben fristwahrend Klage eingereicht“, sagt die Leiterin des Bürgerbüros, Kerstin Plambeck. Der Zensus-Bescheid wird damit zunächst nicht rechtskräftig.
„Wir haben Fehler entdeckt“, begründet Plambeck das Vorgehen. Zum Beispiel bei Kindern im Alter zwischen 0 und 3 Jahren: 100 weniger zählte der Zensus; eine Abweichung von bis zu einem Drittel von den städtischen Zahlen. Ähnliches gelte für die Schülerzahlen.
Vor Gericht wird die Stadt anzweifeln, dass die Methodik der Volkszählung mit dem Gesetz vereinbar ist. Sie sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt: Städte mit weniger als 10.000 Einwohnern hätten im Rahmen des Zensus eine sogenannte Vollerhebung gehabt; in Heiligenhaus als Kommune mit mehr Einwohnern befragte die Datenerfassungsbehörde IT NRW eine Stichprobe von zehn Prozent der Bevölkerung. Das sei „überhaupt nicht repräsentativ“, kritisiert Plambeck. Durch die Ergebnisse des Zensus’ sieht sich die Stadt in dieser Ansicht bestätigt, denn „bei kleineren Städten passte es, oder sie haben sogar den einen oder anderen hinzugewonnen.“ Kommunen jenseits der Stichproben-Marke von 10.000 Einwohnern hätten hingegen fast sämtlich Bürger verloren.
Geld vom Land
Ein Teil des Geldes, das Heiligenhaus pro Jahr und Einwohner von NRW bekommt, sind Schlüsselzuweisungen: 77 Euro. Dazu kommen Investitions- und Sportpauschale von 19,62 bzw. 2,72 Euro.
Alle Zuweisungen zusammen ergaben 2013 eine Überweisung von rund 2,6 Millionen Euro.
25.560 Heiligenhauser hatte NRW bei der Volkszählung errechnet; 987 weniger, als die stadteigene Statistik ausweist. Dieses Minus verursacht Mindereinnahmen: gut 98 000 Euro weniger pro Jahr bedeutet die niedrigere Einwohnerzahl. Denn pro Bürger erhält Heiligenhaus vom Land jährlich eine Pauschale. 2013 betrug sie 99,34 Euro.
Sammelklage möglich
Damit sie in Zukunft nicht kleiner ausfällt, hat Heiligenhaus nun Klage gegen IT NRW eingereicht. Ob sich die Stadt mit ihrer Klage anderen Kommunen anschließen wird, entscheidet sie kommende Woche. Im Kreis Bonn, so Plambeck, hätten 41 Kommunen gemeinsam gegen den Zensus geklagt. Heiligenhaus könnte sich mit ihnen zusammentun. Weniger Arbeitsaufwand und Kosten sowie ein höherer Nachdruck vor Gericht sprächen dafür. Mit einem Urteil rechnet die Stadt in einem Jahr.