Heiligenhaus. Das Leben in Heiligenhaus wird teurer – nun erhöht die Stadt auch noch die Friedhofsgebühren. Und das direkt deutlich.

Das Leben in Heiligenhaus wird immer teurer, allgemein durch die Inflation, konkret beispielsweise durch eine deutliche Erhöhung der Stadtwerke-Wasserpreise oder eine Steigerung bei den Abwassergebühren. 2024 wird aber auch das Sterben teurer. Die Friedhofsgebühren gehen deutlich nach oben. Das hat der Stadtrat in seiner Dezember-Sitzung mehrheitlich beschlossen. Die neuen Gebühren gelten seit Jahresbeginn.

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das oft ein Schock. In die Trauer mischt sich dann auch noch vieles, was zu organisieren ist. Die Entscheidung, wo und wie der oder die Verstorbene beerdigt wird, ist eine der wesentlichen Entscheidungen, die in diesen Tagen zu treffen ist. Und schnell stellen die Angehörigen fest: Eine Bestattung ist nicht gerade günstig.

Heiligenhauser Verwaltung hat einen Vergleich der Gebühren vorgenommen

Im kreisweiten Vergleich waren die Kosten zuletzt in Heiligenhaus aber tatsächlich noch recht niedrig. So mussten laut einem Kostenvergleich der Verwaltung für die 25-jährige Nutzung eines Reihengrabes in Heiligenhaus 647 Euro bezahlt werden, in Velbert 1291, in Wülfrath gar 1932 Euro, bei der Ev. Kirchengemeinde in Heiligenhaus 1725 Euro. Für ein Wahlgrab wurden in Heiligenhaus bislang 1165 Euro berechnet, laut Vergleich der Verwaltung in Velbert 2842 Euro, in Wülfrath 2983 Euro, von der evangelischen Gemeinde Heiligenhaus 1900 Euro, von der katholischen Gemeinde 1800 Euro.

Ähnlich sah es bislang bei Urnenreihengräbern aus: 388 Euro in Heiligenhaus standen 775 Euro in Velbert und 1115 Euro in Wülfrath gegenüber.

Auch für Grabbereitung und Bestattung werden Gebühren fällig

Angehörige wissen, dass es nicht bei diesen Kosten bleibt, denn auch für die Grabbereitung und die Beisetzung fallen Gebühren an – und auch hier lag Heiligenhaus mit 952 Euro bei Wahlgräbern und 259 Euro bei Urnengräber im Kreisvergleich recht günstig.

Die Heiligenhauser schätzen an ihrem Friedhof, dass es viel Platz und große Bäume gibt.
Die Heiligenhauser schätzen an ihrem Friedhof, dass es viel Platz und große Bäume gibt. © FUNKE Foto Services | Socrates Tassos

Das führte dann aber auch dazu, dass die Stadt mit ihrem Friedhof ein Defizit von fast 143.000 Euro im letzten Jahr machte – was laut Kommunalabgabengesetz so eigentlich nicht zulässig ist. Denn: Städte dürfen mit Gebühren keine Gewinne machen, aber im Normalfall im Gegenzug auch keine Verluste. Anfallende Kosten müssen auf die Nutzer umgelegt werden.

Warum der Betrieb des städtischen Friedhofes in Heiligenhaus teuer ist

Warum der Betrieb des Friedhofs Werkerwald verhältnismäßig teuer ist, war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Diskussionen. „Wir haben eine riesige Fläche, die zu pflegen ist“, hatte Kerstin Ringel für die Stadtverwaltung einen der Gründe genannt: 36.482 Quadratmeter Fläche sind es insgesamt, davon 23.679 Quadratmeter alleine Grünfläche – eigentlich deutlich zu groß für Heiligenhaus. Erst recht in Zeiten, in denen immer mehr Menschen über alternative Bestattungsformen, beispielsweise Seebestattungen oder Aschestreufelder, nachdenken. Hinzu kommt zu allem Überfluss eine marode Trauerhalle.

Stadt hat ein Friedhofskonzept beauftragt

So ist mittlerweile ein Friedhofskonzept beauftragt – das auch das Ziel hat, die Nutzung des Friedhofs, auf dem 1967 die ersten Bestattungen stattfanden, zu optimieren. Das Gelände soll vermessen werden, über Wegführungen soll nachgedacht werden, auch über die Umgestaltung der Grabfelder – natürlich unter Einbeziehung der Ablauffristen. Zusätzlich sollen alternative Bestattungsformen in den Blick genommen werden.

Der Friedhof in Heiligenhaus ist verhältnismäßig groß und verfügt über einen alten Baumbestand. Beides sorgt für hohe Betriebskosten.
Der Friedhof in Heiligenhaus ist verhältnismäßig groß und verfügt über einen alten Baumbestand. Beides sorgt für hohe Betriebskosten. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Service | Hans Blossey

Die Verwaltung rechnet dann mit einem Abbau des Defizits – was allerdings denen, die nun eine Bestattung in Auftrag geben müssen, wenig hilft. Sie müssen mit deutlich höheren Gebühren rechnen.

Diese Gebührenerhöhungen hat der Heiligenhauser Stadtrat beschlossen

So steigt die Gebühr für die 25-jährige Nutzung eines Reihengrabes von 647 auf 1100 Euro, für ein Wahlgrab von 1165 auf 1981 Euro und für ein Urnenreihengrab von 388 auf 738 Euro. Auch die Grabbereitung wird deutlich teurer – statt 952 Euro nun 1428 Euro, bei Urnengräbern statt 259 nun 389 Euro.

Gebührenerhöhung verringert das Defizit nur

Und selbst das, so betont es die Verwaltung, würde das Defizit nicht abdecken. Eine noch deutlichere Anhebung der Gebühren sei aber nicht möglich, weil dann davon ausgegangen werden müsste, dass die Zahl der Bestattungen in Heiligenhaus zurückgehen würde.

>>> Gebühren: So ist es gesetzlich geregelt

Was eine Kommune in Sachen Gebühren darf oder eben auch nicht darf, regelt das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG).

Darin heißt es in §6: „Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und [...] in der Regel decken.“