Heiligenhaus. Noch immer ist der Lückenschluss zwischen Heiligenhaus und Ratingen nicht fertig. Die Schuld sehen Umweltschützer bei der schlechten Planung.

Warum ist die A44 immer noch nicht fertig gebaut zwischen Ratingen und Heiligenhaus? Die ständigen Kläger und Klagen sind schuld, sind sich die Kritiker einig – doch der BUND wehrt sich nun gegen diese Darstellung. Der Verband stellt klar: „Die Klage des BUND verhindert den Baubeginn nicht“ – andere Klagen hätten diese Verbesserungen gebracht und seien nicht unnütz gewesen. Die Schuld für den fehlenden Lückenschluss sehen sie ganz woanders.

„Die Klage“, stellt der BUND nun klar, „soll nicht den Weiterbau verzögern, sondern für eine ordnungsgemäße Entwässerung sorgen. Und ein Erfolg der Klage würde den überwiegenden Teil der Reststrecke nicht berühren. Hier könnte jetzt schon ohne Risiko gebaut werden.“ Ihre Klagen seien nicht ursächlich für die bisherigen Verzögerungen: Erfolgreich seien Klagen in den Jahren 1990 und 2011 gewesen.

Die Brücke über der Hofermühle ist so gut wie fertig, was fehlen, sind die weiteren Kilometer bis zum Kreuz Ratingen-Ost.
Die Brücke über der Hofermühle ist so gut wie fertig, was fehlen, sind die weiteren Kilometer bis zum Kreuz Ratingen-Ost. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

BUND: 21 Nachbesserungen für Abschnitt in Heiligenhaus durch die Klagen erreicht

Diese Klagen, aber auch die abgewiesenen Klagen, hätten zu erheblichen Nachbesserungen des Straßenbaus geführt: „Inzwischen sind es 21 solcher Nachbesserungen, sogenannte Deckblätter für die A44. Nicht die Interessen Einzelner verhindern den Bau der A44, sondern die Qualität der Planungsarbeit des Straßenbaus, ob der nun gerade Straßen NRW, Deges oder Autobahn GmbH heißt“, kritisiert der BUND. 17 Jahre habe es gedauert, bis nach dem Gerichtsurteil 1990 ein neuer Planfeststellungsbeschluss vorgelegen habe, das Klageverfahren dauerte nur zwei Jahre.

Die Planer hätten versucht, „sich einen schlanken Fuß zu machen. Lärmschutz? Nicht nötig für eine Autobahn, die als Entlastung für Homberg und Hösel definiert wird, die aber als West-Ost-Achse dienen soll und ein Stück westlich bereits sechsspurig ausgebaut wird. Eine Klage hat zumindest einem Teil der Heiligenhauser Bürger einen besseren Lärmschutz gebracht“, betont der BUND. So sei es auch bei dem Regenrückhaltebecken, gegen das sich die Klage des BUND richte. „Überall hören wir von Millionen- und Milliarden-Investitionen, die notwendig werden zum Schutz vor den zunehmenden Starkregenereignissen. Aber der Straßenbau meint, er könne die Entwässerung der A44 (und anderer Straßen) auf der Basis von veralteten Regenprognosen regeln.“

Planer in der Verantwortung für Dauer der Arbeiten

Den ersten offengelegten Entwurf für das Regenrückhaltebecken habe es 2015 gegeben, inzwischen seien vier Planänderungen gefolgt. „Erst in der letzten Fassung vorm Planfeststellungsbeschluss von 2022 hat man festgestellt, dass das gesamte Becken zu bestimmten Jahreszeiten bis wenige Zentimeter unter dem Rand des Beckens im Grundwasser stehen wird. Seit dem Urteil 2011 gegen das damalige Rückhaltebecken sind so wieder zwölf Jahre bis zu einem neuen Planfeststellungsbeschluss vergangen. Fazit: Die Klage des BUND verhindert den Baubeginn nicht.“