Heiligenhaus/Ratingen. In Ratingen muss die Offenlage des Planänderungsverfahrens zum Weiterbau der A44 in Heiligenhaus wiederholt werden. Wieso das nötig ist.

Droht schon wieder Ärger rund um den Weiterbau der A44? Zumindest ist das Klage-Zeitfenster zum derzeitigen Änderungs-Planfeststellungsbeschluss weiter geöffnet. Grund: Die Stadt Ratingen muss die Offenlegung zu diesem wiederholen – wegen eines Formfehlers und aus Gründen der Rechtssicherheit, wie es im aktuellen Amtsblatt der Stadt Ratingen heißt.

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Nur noch mit Ironie kann man betrachten, was in der Nachbarstadt rund um den Weiterbau der A44 gerade passiert. Nachdem alle Bürgermeister, auch Ratingens Klaus Konrad Pesch (CDU) erst im Frühjahr richtig Druck machen wollten bei den zuständigen Behörden, dem Weiterbau nicht länger im Weg zu stehen, sondern ihn jetzt endlich voranzutreiben und eine zumindest medienwirksame Erklärung unterzeichneten, kommt es ausgerechnet bei der Offenlegung, einem vergleichsweise einfachen Vorgang im komplexen Autobahnbauprozess, zu einer Panne.

Bezirksregierung Düsseldorf ordnet Wiederholung in Ratingen an

Die Angertalbrücke ist quasi fertig, doch dahinter folgt Acker statt Autobahn.
Die Angertalbrücke ist quasi fertig, doch dahinter folgt Acker statt Autobahn. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

„Die erneute Auslage wurde formal notwendig, weil der Öffentlichkeit einige wenige Unterlagen bei der ersten Offenlage zwar digital, versehentlich aber nicht vor Ort zur Einsicht zur Verfügung gestellt wurden“, teilt dazu Beatrix Van Vlodrop, Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf mit. Deshalb setzt die Bezirksregierung eine erneute Offenlage im Zeitraum vom 10. bis 23. August neu an – jeder hat dann die Möglichkeit, die Unterlagen nicht nur einzusehen vor Ort und digital, sondern auch Stellung dazu zu beziehen.

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Auswirkungen auf das Verfahren habe dies nur insofern, „als mit der erneuten Offenlage eine neue Fristsetzung für die mögliche Klage der so genannten übrigen Betroffenen verbunden ist.“ Den am Verfahren Beteiligten (Naturschutzverbände, Einwender u.a.) „war der Änderungs-Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt worden, sodass sich für diesen Personenkreis keine neue Rechtsmittelfrist ergibt.“ Eine Klage liegt seitens des BUND bereits vor.

Heiligenhauser Landtagsabgeordneter Jan Heinisch findet klare Worte

Kommt es also wieder zu einer möglichen Verzögerung? „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der öffentlichen Auslegung im Juni die Unterlagen nicht vollständig zur Einsicht zur Verfügung standen. Daher wird die Auslegung aus Gründen der Rechtssicherheit wiederholt. “, teilt Ratingens Bürgermeister Klaus Konrad Pesch (CDU) auf WAZ-Nachfrage mit. „Eine Verzögerung für die Baumaßnahme ergibt sich daraus nicht. Maßgebend dafür ist der Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 10. Mai 2023.“

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Bürgermeister Michael Beck wollte sich zu der Thematik nicht äußern; der CDU-Landtagsabgeordente Jan Heinisch findet deutliche Worte: „Die erneute Schleife bei der A44 ist mehr als unerfreulich und wird viele Bürger einmal mehr zweifeln lassen. Aber das Projekt ist zum Glück auch dadurch nicht mehr aufzuhalten. Umso mehr muss die Bundesregierung jetzt aber auch den Bau mit maximaler Geschwindigkeit vorantreiben.“ Und das hoffentlich pannenfrei.