Heiligenhaus. An einem Stück der Heiligenhauser Hauptstraße sind drei Parkplätze nun tagsüber nicht mehr nutzbar. Zu tun hat das mit dem Lieferverkehr.

Das Parken in der Innenstadt ist immer wieder ein Thema: Drei weitere Parkplätze sind nun an der Hauptstraße im Bereich zwischen der Bahnhofstraße und dem Rathausplatz weggefallen.

Grund dafür sind Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, wie Fachbereichsleiter Straßenbau Michael Krahl berichtet: Auf einem Schutzstreifen darf nämlich nun nicht mehr gehalten werden. Bislang sei es möglich gewesen, dass der Lieferverkehr auf dem Schutzstreifen (für Autofahrer in Fahrtrichtung links) die Waren kurz abladen konnte. Das gehe nun nicht mehr.

Gesetzliche Vorgabe macht Änderung in Heiligenhaus notwendig

Geparkt werden darf auf diesen Flächen nur noch bis 8 Uhr morgens und nach 18 Uhr.
Geparkt werden darf auf diesen Flächen nur noch bis 8 Uhr morgens und nach 18 Uhr. © FUNKE Foto Services | Christof Köpsel

Diese gesetzliche Vorgabe sei nun auch in die Verwaltungsvorschrift und den Bußgeldkatalog eingeflossen, weshalb nun die Schilder aufgestellt worden seien – denn die Stadt habe dafür dann Ersatz schaffen müssen, berichtet Krahl weiter: So gebe es im Bereich zwischen Mansfield- und Kirchplatz bereits einige Haltezonen, aber eben nicht zwischen der Bahnhofstraße und dem Rathaus. Hier gebe es jedoch einige Läden, die beliefert werden.

Dass die Gesetzesänderung auch die temporeduzierten Bereiche betrifft findet auch Krahl bedauerlich, schließlich sei es in Heiligenhaus zu keinen Problemen gekommen. Neben den zwei ersten Stellflächen vom Rathaus aus gesehen entfällt zudem der Parkplatz, der der Bahnhofstraße am nächsten liegt. Das Halteverbot gilt werktags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr – davor und danach darf dort geparkt werden.