Heiligenhaus. In den nächsten Jahren könnten einige Straßen in Heiligenhaus saniert werden - teilweise müssen dann auch Anwohner mit bezahlen.

Wer die Kettwiger Straße befährt, ob mit dem Auto oder dem Fahrrad, hat zwischen Westfalenstraße und Brücke Panoramaradweg nicht viel Spaß: Schlaglöcher pflastern den Weg. Die Straße hat gelitten unter den vielen Baumaßnahmen: Kiekert-Wegzug, Abrissarbeiten, Neubau Campus und der Wohnhäuser. Die letzte Einheit ist bald fertig - und nächstes Jahr könnte die Straße endlich saniert werden: als KAG-Maßnahme, bei der Anwohner sich beteiligen müssten.

Eine KAG-Maßnahme, also eine Maßnahme nach Kommunalabgabengesetz, ist, abgesehen von Verwaltung und Kommunalpolitikern, meist nur den Bürgern ein Begriff, die unmittelbar davon betroffen sind. Dann ist die Aufregung oft groß, denn je nach Lage muss schon mal recht tief in die Tasche gegriffen werden. Aus dem Grund sind KAG-Maßnahmen in den letzten Jahren beliebtes Wahlkampfthema gewesen, wie auch bei den letzten Landtagswahlen. Komplette Abschaffung von der Anwohnerbeteiligung forderte die SPD zum Beispiel, doch dann würden andere Kosten steigen, so andere Parteien, die dies nicht komplett aufgeben wollen.

Liste ist Voraussetzung für Förderung

Auch die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat sich des Themas angenommen - und seit einem Jahr können Anwohner eine Förderung von 50 Prozent erhalten. Doch Voraussetzung dafür, erläutert Michael Krahl, Fachbereichsleiter Straßenbau, sei eben die Erstellung einer Liste im Vorfeld: "Ohne die Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes erhalten Anlieger an Straßen, deren Erneuerung im Vollausbau nach dem Kommunalen Abgabengesetz refinanziert werden, keine Förderung."

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Eine solche Liste hat die Verwaltung nun den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) vorgelegt. "Das sind dann die Straßen, die unserer Meinung nach in den nächsten Jahren saniert werden müssen, entweder im Vollausbau oder eben Erneuerungsmaßnahmen", so Krahl. Das heiße aber weder, dass nicht noch andere Straßen spontan dazu kommen könnten, noch, dass alle Maßnahmen auch wirklich ausgeführt werden: "Das ist erstmal unsere Liste, um Grundvoraussetzungen für die Fördermittel zu erfüllen. Welche Maßnahmen wirklich durchgeführt werden, darüber wird die Politik noch entscheiden", erklärt Krahl.

Liste muss noch durch politische Gremien

Bis es am Ende also soweit kommt, dass wirklich gebaut wird, muss die Liste also nun ans Land NRW geschickt werden. "Das Land möchte natürlich sehen, dass wir nicht nur KAG-Maßnahmen durchführen, sondern auch selber in den Erhalt unseres Straßensystems investieren, aber das haben wir immer", erläutert Krahl die Liste. Denn da gibt es elf geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen und dreizehn voraussichtlich beitragspflichtige (siehe Grafik). "Beitragspflichtig sind immer die Maßnahmen, die im Vollausbau durchgeführt werden müssen", so Krahl.

Die Liste wird dann in den politischen Gremien diskutiert; steht eine Entscheidung, wird es für jeden Vollausbau eine öffentliche Infoveranstaltung geben. Hier werden die Anwohner dann über ihren voraussichtlichen Anteil informiert.

So wird die KAG-Maßnahme berechnet

Eine KAG-Maßnahme richtet sich nach Art der Straße: Bei einer Anliegerstraße müssen Anwohner in Heiligenhaus 65 Prozent übernehmen, an einer Hauptstraße 45 Prozent. Den Rest zahlt die Stadt. 50 Prozent der Anliegerbeiträge übernimmt dann künftig das Land, dafür muss aber die Liste erstellt werden.

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