Heiligenhaus. . Grundstückseigentümer müssen sich in NRW an den Kosten für die Erneuerung von Straßen beteiligen. Auch in Heiligenhaus wird darüber diskutiert.
Wenn Anwohner sich an den Kosten einer Straßenerneuerung mit zum Teil fünfstelligen Summen beteiligen müssen, ist der Ärger oft groß. Deshalb ist die Diskussion um Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen gerade in vollem Gange (andere Länder haben sie bereits abgeschafft).
Der Landtag hat am Donnerstag auf Antrag von CDU und FDP beschlossen, dass geprüft werden soll, ob Kommunen künftig selbst entscheiden können, ob sie Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erheben wollen.
Initiative sammelt Unterschriften in NRW
Zudem hat der Steuerzahlerbund NRW gegen die Beteiligung von Bürgern an den Kosten die Initiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen“ ins Leben gerufen. Inzwischen wurden mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt. Auch in Heiligenhaus sammeln Anwohner der Kettwiger Straße, deren Sanierung ansteht, Unterschriften für die Initiative. „Die Stadt macht ja nur das, was der Gesetzgeber erlaubt, bzw. verlangt. Wir finden es jedoch bei dem hohen Hebesatz, den wir für die Grundsteuer schon bezahlen, verwunderlich, dass wir uns auch noch an den Kosten für die Straßensanierung beteiligen müssen“, lautet ihre Begründung.
Auch die Stadt behält die aktuelle Entwicklung auf Landesebene im Blick. „Wir müssen nun abwarten, wie sich die Landespolitik entscheiden wird. Sollten Kommunen am Ende selbst über die Straßenausbaubeiträge entscheiden können, muss darüber in den politischen Gremien beraten und entschieden werden“, so Kämmerer Björn Kerkmann.
Man könnte stattdessen die Grundsteuer anheben
Was den Anteil angeht, den Grundstückseigentümer für die Erneuerung einer Straße zahlen müssen, liege Heiligenhaus im NRW-Vergleich im Mittelfeld, so Kerkmann. Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sehe beispielsweise bei Anliegerstraßen 50 bis 80 Prozent Anliegerbeteiligung vor (Heiligenhaus 65 Prozent), bei Hauptverkehrsstraßen 10 bis 40 Prozent (Heiligenhaus 25), den Rest zahlt die Stadt. Kerkmann: „Beschwerden von Betroffenen gibt es immer mal, das ist auch mehr als nachvollziehbar, wenn man zahlen muss.“
Wolle man die Straßenausbaubeiträge abschaffen, müsse man überlegen, wie man es gegenfinanzieren könne, so Kerkmann. „Wenn man das über eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B macht, würde das zu Lasten der Mieter gehen, da die Grundsteuer umlagefähige Nebenkosten darstellt.“ Sicherlich seien Straßenausbaubeiträge nach KAG eine hohe Belastung für Anwohner und es gebe auch Hartefälle, wie beispielsweise die arme Rentnerin, die im eigenem Haus wohnt.
Eine Frage der Gerechtigkeit
Im Gegenzug könne es aber auch sein, dass eine alleinerziehende Mutter plötzlich neben der hohen Miete auch höhere Nebenkosten zu entrichten und stattdessen ein erfolgreiches Unternehmen keine Kosten mehr für einen Straßenausbau zu tragen hat. „Grundsanierungen von Straßen wirken sich auch immer auf den Wert einer Immobilie aus“, verdeutlicht Kerkmann die Zwiespältigkeit der Thematik. „Neben den Anteilen der Anlieger ist die Allgemeinheit bereits heute mit einem eigenen Anteil beteiligt. Es gilt die Frage zu klären, welcher Ansatz ist gerechter?“ Als Finanzierungsmöglichkeit, so Kerkmann, sei durchaus auch eine Erhöhung des Anteils an der Einkommenssteuer möglich. „Wir als Stadt erhalten aktuell 15 Prozent. Den Rest teilen sich Land und Bund. Eine Aufstockung auf 20 Prozent wäre möglich.“
Zur Verdeutlichung: Bei der Erneuerung von Jahnstraße, Talburgstraße, Stettiner Straße und Kettwiger Straße müssen sich die Grundstückseigentümer (auch Firmen) voraussichtlich mit 1,6 Millionen Euro beteiligen. Ob die Stadt im Fall der Fälle auf Beteiligungen in dieser Höhe im Haushalt ganz verzichten – also die Straßenausbaubeiträge ersatzlos abschaffen – könnte, sei bei der finanziellen Lage eher schwierig, sagt Björn Kerkmann. „Wir müssen abwarten, wie auf Landesebene abschließend entschieden wird.“
Weitere Straßenbau-Maßnahmen in Heiligenhaus geplant
Dass auch weiterhin Straßen in Heiligenhaus erneuert werden müssen, steht für den städtischen Tiefbauamtsleiter Michael Krahl fest, zu tun gebe es genug. „Wir kommen nach und nach in jede Straße, weil die überwiegende Straßensubstanz aus den 1960er und 1970er Jahren ist und keine Straße ewig hält.“ Da die Stadt diese aber nach dem aktuellen Regelwerk im Vollausbau saniere, würden sie trotz der erhöhten Belastungen des heutigen Verkehrs mindestens 35 Jahre, meist sogar länger halten.
Kleinere Maßnahmen zur laufenden Unterhaltung würden im Übrigen nicht über das Kommunalabgabengesetz zu Lasten der jeweiligen Grundstückseigentümer abgerechnet, sondern vollständig aus Haushaltsmitteln gezahlt.
Die Stadt will im Februar im Verkehrsausschuss über bereits erfolgte und in nächster Zeit anstehende große Straßenausbaumaßnahmen berichten. Wo man dann landesweit beim Thema Kostenbeteiligung für die betroffenen Anlieger steht, bleibt abzuwarten.
>>> GRÜNE WOLLEN DAS THEMA IM RAT DISKUTIEREN
- Die Grünen bringen das Thema am 12. Dezember (17 Uhr) auf die Tagesordnung des Rats.
- Sie wollen wissen, ob die Stadt auf die Erhebung und Abrechnung von Beiträgen zum KAG verzichten kann. Zudem fragen sie, wie hoch die Beiträge in Heiligenhaus sind und welchen Spielraum die Stadt bei der Festsetzung der Höhe hat.