Heiligenhaus. Ab Montag gilt in städtischen Einrichtungen das Tragen von medizinischen Masken. Bei der Notbetreuung ist die Stadt langsam am Limit.
Ein Gewusel, fast wie zu normalen Zeiten, und das mitten im großen Lockdown: Die Stadt schlägt beim Thema Notbetreuung Alarm, denn in einigen Kitas herrscht fast Normalbetrieb.
"Wir bitten die Eltern eindringlich, noch einmal zu überlegen, ob sie die Kinder in die Notbetreuung schicken", äußert sich Sozialdezernent Thomas Langmesser nach der Sitzung des städtischen Krisenstabs am vergangenen Freitag. Anders als beim ersten Lockdown müssen Eltern nicht die Notwendigkeit einer Notbetreuung nachweisen. Und das hat Folgen: Vor allem in den Kitas gebe es immer mehr zu betreuende Kinder, aber auch an den Grundschulen habe die Anzahl nach zögerlichem Beginn nach den Weihnachtsferien zugenommen, berichtet Wirtschaftsförderer Peter Parnow: "Die Quote der zu betreuenden Kindern ist sehr hoch."
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken
Ab Montag (25. Januar) gilt mit der neuen Coronaschutzverordnung in allen städtischen Einrichtungen - inklusive Kitas und Schulen - das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken. "Das Tragen dieser ist dann auch beim Einkaufen und im ÖPNV Pflicht. Das gilt im Übrigen dann auch bei den Schulanmeldungen", so Parnow.
Sorgen bereite der Stadt derzeit noch die Überlegung, wie die vielen über 80-Jährigen zu ihrer Impfung nach Erkrath kommen. Diese startet ab dem 8. Februar. Parnow: "Wir suchen derzeit nach Möglichkeiten, die Senioren zu unterstützen." 2500 Menschen betrifft dies übrigens in Heiligenhaus.