Heiligenhaus. Die Stadt Heiligenhaus teilt mit, welche Institutionen weiter vom Lockdown betroffen sind. Nicht öffnen wird auch das Heljensbad.
Nachdem die Fortsetzung des Lockdowns am Dienstag bekannt gegeben wurde, äußert sich nun auch die Stadt Heiligenhaus, welche Auswirkungen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der aktuellen Coronaschutz-Verordnung haben.
So teilt die Verwaltung mit, dass die Mitte Dezember besprochenen und vom Krisenstab getroffenen Entscheidungen für die Stadtverwaltung Heiligenhaus und deren Einrichtungen Fortbestand bis Ende Januar haben. Konkret bedeutet dies: Das Rathaus Heiligenhaus bleibt zunächst bis Freitag, 29. Januar, für den ungeregelten Zugang durch Bürger*innen geschlossen. Zur Erledigung von unaufschiebbaren Verwaltungsgeschäften oder zwingend notwendigen persönlichen Gesprächsterminen können entsprechende Termine direkt mit dem jeweiligen Ansprechpartner (einsehbar auf der Homepage www.heiligenhaus.de) sowie über die geschaltete Telefon-Hotline 02056 13-0 oder über die Online-Terminvergabe (www.heiligenhaus.de/terminvergabe) vereinbart werden. Die Hotline, stehe zudem für Auskünfte rund um die Themen der Stadtverwaltung zur Verfügung.
Kein Präsenzunterricht an der Musikschule, Bücherei bleibt zu
Der Präsenz-Unterricht der Musikschule wird ebenfalls zunächst bis Ende Januar 2021 nicht angeboten werden können. Die Umstellung auf das E-Learning, dass sich bei den Schüler*innen gut bewährt habe während der zurückliegend notwendigen Schließungszeiten, werde entsprechend weitergeführt.
Die Stadtbücherei Heiligenhaus ist ebenfalls zunächst bis zum Monatsende geschlossen. Auf den weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf die Onlineportale Onleihe und Bibnet-Press wird hingewiesen. Das Team der Stadtbücherei steht zudem für individuelle Fragen telefonisch (02056/60024) und per Mail (buecherei@heiligenhaus.de) zur Verfügung. Neue Mahngebühren fallen während der Schließung nicht an. Fällig werdende Medien werden automatisch verlängert.
Heljensbad auch weiterhin geschlossen
Der Unternehmenssitz der Stadtwerke an der Abtskücher Straße, als auch der Service-Point im Pavillion auf dem Rathausplatz werden ebenfalls bis zum 31. Januar für den Publikumsverkehr nicht zur Verfügung stehen. Für Ihre Anliegen und Auskünfte stehen die Mitarbeiter*innen der Stadtwerke unter 02056 590-0 zur Verfügung. Weitergehende Informationen gibt es unter www.stadtwerke-heiligenhaus.de Auch das von den Stadtwerken betriebene Heljensbad muss leider weiterhin geschlossen bleiben.
Von den Schließungsmaßnahmen ist erneut auch die Grünannahmestelle an der Friedhofsallee betroffen, die voraussichtlich ebenfalls erst ab Anfang Februar 2021 wieder ihre Pforten öffnen kann. "Die Heiligenhauser Bürgerinnen und Bürger waren auch während des erneuten harten Lockdowns rund um die zurückliegenden Feiertage sehr umsichtig und achtsam. Seitens der Ordnungsbehörde, der Polizei und des unterstützenden THW habe ich viele positive Rückmeldungen bekommen.
Dank des Bürgermeisters
Auch im Hinblick auf das erlassene Böllerverbot wurden nur ganz vereinzelte Verstöße mitgeteilt" blickt Bürgermeister Michael Beck durchaus zufrieden auf die zurückliegende Zeit während der Feiertage zurück. "Für Ihr rücksichtsvolles Verhalten und die konsequente Einhaltung der corona-bedingten Regelungen möchte ich mich ausdrücklich bei den Heiligenhausern bedanken. Die Verlängerung des harten Lockdowns und der damit verbundenen Einschränkungen wird nun erneut unsere Geduld und unsere ganze Disziplin erfordern. Ich bin zuversichtlich und baue darauf, dass die Bürger*innen sich auch in dieser Zeit umsichtig und regelkonform verhalten".
Hinsichtlich der Kinderbetreuung ergänzt Dezernent Thomas Langmesser: "Die Stadt Heiligenhaus bedankt sich auch bei allen Eltern, die momentan die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege nicht in Anspruch nehmen. Wie bereits der Presse zu entnehmen war, wird auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung verzichtet. In den Einzelfällen, in denen der Beitrag bereits abgebucht wurde, erfolgt zeitnah eine Erstattung." Weitergehende Informationen teilt die Stadt mit unter www.heiligenhaus.de/startseite-corona.