Auch Heiligenhaus hat sich an die Coronaschutzverordnung zu halten. Die Ordnungsbehörde ist für Kontrollen zuständig und erhält Unterstützung
Am Sonntag hat die Landesregierung ein weitreichendes Kontaktverbot beschlossen. Demnach sind ab sofort Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt, es sei denn es handelt sich um Familienmitglieder. Die WAZ hat mit Peter Parnow, Wirtschaftsförderer und zuständig für die derzeitige Öffentlichkeitsarbeit, darüber gesprochen, wie die Umsetzung der Verordnung in Heiligenhaus gehandhabt wird.
WAZ: In §14 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 22. März heißt es, die zuständigen Behören seien gehalten, die neuen Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Wie wird Heiligenhaus dem Folge leisten?
Peter Parnow: Es ist so, dass natürlich die Mitarbeiter der StadtWacht unterwegs sind und vor allem dort kontrollieren, wo man mit Menschenansammlungen klassischerweise rechnen könnte. Die Polizei unterstützt uns, wie es auch in der Verordnung steht, in dem sie selbst Streife fährt oder eben dazu kommen würde, wenn sich denn jemand tatsächlich mal völlig uneinsichtig zeigen würde. Außerdem unterstützt der THW Ortsverband Heiligenhaus/ Wülfrath mit Erkundungsfahrten und fährt im gesamten Stadtbezirk Kontrolle. Natürlich ist das THW nicht handlungsbefugt, würde uns aber gegebenenfalls informieren.
WAZ: Wie ist denn das bisherige Fazit nach dem ersten Tag?
Peter Parnow: Bislang haben sich die Menschen in Heiligenhaus vorbildlich benommen, da können wir nur unser größtes Lob aussprechen, absolut einsichtig, sie halten sich – auch schon vor Erlass des Kontaktverbotes – an die Regeln. Und so erlebe ich das auch, wenn ich zur Mittagspause draußen bin. Alle halten sich an den Mindestabstand und sind sehr diszipliniert, ich freue mich da wirklich sehr drüber.
Städtisches Onlineangebot rund um Corona
Die Stadt Heiligenhaus hat bereits vor einigen Tagen eine Onlineseite geschaltet, die sich mit allen Bereichen und fortlaufenden Entwicklungen rund um das Thema Corona beschäftigt.
Au der Sonderseite www.heiligenhaus-corona.de kann unter anderem auch die neue NRW Coronaschutzverordnung aufgerufen werden.
WAZ: Wenn es dann doch mal soweit kommt, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf eine Gruppe von Menschen stoßen – wird es eine Verwarnung geben oder direkt ein Bußgeld?
Peter Parnow: Wie auch sonst, hält die StadtWacht es erstmal für richtig das Gespräch zu suchen, in der Regel ist das schon zielführend. Nur bei absoluter Uneinsichtigkeit, Zuwiderhandlung oder Mehrfachverstößen werden Bußgelder verhängt, die nach der Coronaschutzverordnung bei mindestens 200 Euro liegen sollen und hoch bis 25000 Euro gehen könnten. Und was den Bereich Freiheitsentzug betrifft, da liegt die Handlungskompetenz ausschließlich bei der Polizei.
Auch interessant