Heiligenhaus. In den kommenden Monaten soll eine Wohnraumbedarfsanalyse für Heiligenhaus erstellt werden. Das könnte Konsequenzen für den Wohnungsbau haben.
Auf dem Weg zur (möglichen) Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft folgt nun der nächste Schritt: Wie der Erste Beigeordnete und Kämmerer der Stadt, Björn Kerkmann, der WAZ sagte, soll in den nächsten Monaten eine umfassende Wohnraumbedarfsanalyse für Heiligenhaus erstellt werden. Auch auf Basis dieser Ergebnisse werde dann befunden, ob eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft wirtschaftlich darstellbar ist – oder auch nicht.
Auftrag für Analyse soll noch im März vergeben werden
Blick zurück: Im Dezember 2016 hatte der damalige Heiligenhauser Bürgermeister Jan Heinisch bei einer Ratssitzung die Gründung einer solchen Gesellschaft ins Spiel gebracht. Es folgte der Beschluss, das dafür erforderliche Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro in den Haushalt einzustellen – und auch in den Doppelhaushalt 2019/2020 ist dieser Betrag im Rahmen der Etatberatungen eingestellt worden. Nur: Die Mittel wurden bisher nicht angetastet, da das städtische Wohnungsunternehmen noch nicht Gestalt angenommen hat.
Nun sind die Überlegungen dafür aber schon fortgeschrittener – die Verwaltung hat intensive Gespräche mit PD Berlin, der Beratungsgesellschaft für die öffentliche Hand, geführt. „Mitte Februar war PD zuletzt hier“, schildert Kerkmann, „wir haben für den weiteren Prozess alle erforderlichen Punkte abgestimmt“. Ein wesentlicher Baustein dafür wird eine fundierte Wohnungsbedarfsanalyse sein. „Die erforderliche Ausschreibung läuft bereits, die Auftragsvergabe ist noch für diesen Monat vorgesehen.“ Dafür kämen spezialisierte Planungsbüros infrage, bis September soll die Analyse stehen.
Mögliche Flächen für Wohnungsbau werden untersucht
Parallel dazu werden mit PD Berlin die bestehenden Bestands- und Potenzialflächen der Stadt untersucht, die bereits für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen könnten – schließlich soll die Stadt Eigentümerin der Wohneinheiten sein, damit diese eine „bedarfsgerechte Erweiterung des Wohnungsangebotes in Heiligenhaus“ darstellen, wie Kerkmann betont. Sollten die städtischen Flächen nicht ausreichen – wovon auszugehen ist – „müssen wir auch über Ankäufe von Grundstücken oder Immobilien nachdenken. Da ist es aber die entscheidende Frage, wie das finanziell darstellbar wäre. Hierfür werden entsprechende Szenarien gerechnet.“
Und gerade beim lieben Geld will der Kämmerer sorgfältig abwägen, schließlich hätte er für ein Wohnungsunternehmen nicht unbegrenzt Mittel zur Verfügung: „Das Eigenkapital der Stadt beträgt gerade knapp vier Millionen Euro.“ Deswegen stehe die Wirtschaftlichkeit einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft absolut im Vordergrund. Sollte die Analyse der Investitionsberatung von PD Berlin diese nicht bescheinigen, will Kerkmann von dem Projekt auch die Finger lassen. Beziehungsweise der Politik empfehlen, davon Abstand zu nehmen.
Erste Ergebnisse sollen vor Kommunalwahl vorliegen
Das ist PD Berlin
PD Berlin ist eine Beratungsgesellschaft für die öffentliche Hand. Ziel des Unternehmens ist es, eine bessere Verwaltungsarbeit und mehr Infrastrukturprojekte zu ermöglichen. „Für die Prüfung und Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft fehlen uns als Kommune auch die personellen Ressourcen“, erläutert Björn Kerkmann, Erster Beigeordnete und Kämmerer der Stadt, warum er sich dieser Hilfe bedient. Zudem werde diese Beratungsleistung seitens des Bundesministeriums der Finanzen mit 50.000 Euro gefördert.
Im Kreis Mettmann sei PD Berlin auch kein Unbekannter. Das Unternehmen habe etwa bereits die Stadt Monheim bei der Gründung eines kommunalen Wohnungsunternehmens beraten. so Kerkmann.
Möglichst noch vor der anstehenden Kommunalwahl im September sollen erste Ergebnisse der Analyse vorliegen und vorgestellt werden. Billigt die Politik dann die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, wird diese für Kerkmann als Steuerungsinstrument von großer Bedeutung für Heiligenhaus sein. Denn: „Neben der Erweiterung des Wohnungsangebotes spielt auch die Quartiersentwicklung eine große Rolle.“ So könnten mittels des kommunalen Wohnungsunternehmens beispielsweise auch Wohnungen – etwa im Nonnenbruch – quartiersweise angekauft, saniert und modernisiert werden. „Am Ende geht es dann um einen an den Wohnungsbedarfen angepassten Wohnungsmix, um Wohnraum für die Zukunft zu schaffen“, so Kerkmann.
Sozialer sowie frei finanzierter Wohnungsbau
Grundsätzlich könnte dabei auch sozialer Wohnungsbau angeboten werden. „Man darf aber auch nicht den frei finanzierten Wohnraum für die breite Masse zu einem angemessenen Mietzins vernachlässigen, der dann bedarfsorientiert auch barrierefrei beziehungsweise barrierearm ist.“ Ob dieser dann bei sieben, acht, neun oder zehn Euro pro Quadratmeter liege, werde sich dann zeigen. Kerkmann: „Dies ist aber auch für die Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend.“