Heiligenhaus. . 34-jährige Angeklagte muss nur noch für fünf Jahre ins Gefängnis. Körperverletzung des Geschädigten muss sie sich nicht mehr zurechnen lassen.
- Landgericht Wuppertal hat die Haftstrafe gegen die 34-jährige Angeklagte nach einer Sex-Falle gesenkt
- Die Frau hatte einen 43-Jährigen in eine Wohnung an der Nordstraße gelockt, eine Gruppe raubte ihn aus
- Laut Gericht muss sich die Angeklagte die Körperverletzung des Mannes nicht mehr zurechnen lassen
Im Prozess um einen Raub mit Sex-Falle in einer Wohnung der Heiligenhauser Unterstadt hat das Landgericht Wuppertal am Mittwoch das Urteil korrigiert. Eine 34-jährige Angeklagte hatte am 18. Februar 2015 den Geschädigten (43) angeblich für eine bezahlte Sexnacht in eine Wohnung gelockt. Sie muss sich aber nun doch nicht die Körperverletzung am Opfer durch vier Mittäter zurechnen lassen.
Die Strafe für die Frau beträgt jetzt fünf Jahre Gefängnis. Das ist ein Vierteljahr weniger, als das Landgericht zuvor festgesetzt hatte. Die Angeklagte hatte erfolgreich Revision eingelegt.
Lärm alarmierte die Nachbarn
Der Raub an der Nordstraße hatte Entsetzen ausgelöst. In der Tatnacht waren Nachbarn durch Lärm auf den brutalen Überfall nebenan aufmerksam geworden. Sie riefen die Polizei, obwohl eine Mittäterin versuchte, im Treppenhaus zu beschwichtigen: Es sei lauter Besuch da. Tatsächlich schrie das Opfer panisch unter Schlägen und Pfefferspray. Beim Eintreffen der ersten Polizisten gaben die Angreifer zunächst sogar an, der 43-Jährige habe zuerst angegriffen.
Der Überfallene spricht kein Deutsch. Dennoch wurde das tatsächliche Geschehen von den Beamten schnell durchschaut. In der Wohnung und im Garten stellten sie Messer, eine Pistole und Sturmmasken sicher. Den Tätern war es offenbar um 5000 Euro aus der Geldbörse des Opfers gegangen – und um weitere 38 000 Euro in dessen Auto. Der 43-Jährige verwendete als Unternehmer regelmäßig größere Barbeträge.
34-Jährige als Ideengeberin
Laut Urteil des Landgerichts ist die 34-Jährige Ideengeberin des besonders schweren Raubs. Sie hatte als frühere Prostituierte den Geschäftsmann kennen gelernt und ausspioniert.
Die Strafen für die übrigen vier Beteiligten des Raubs sind bereits rechtskräftig: zwischen vier und sechs Jahren Gefängnis. Die Urteile fielen teils milde aus, weil die betreffenden Angeklagten Schmerzensgeld an ihr Opfer gezahlt hatten. Die 34-Jährige bleibt bis zur Rechtskraft in Untersuchungshaft.