Heiligenhaus/Wuppertal. . Sie lockten ihr Opfer mit einer Sexfalle in ihre Wohnung. Wegen schweren Raubes sind nun die Angeklagten zu vier bis sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Es war ein brutaler Überfall auf einen reisenden Geschäftsmann (43) in einer Wohnung an der Nordstraße, es ging um annähernd 40 000 Euro, die das Opfer bei sich hatte und der Mann war mit der Aussicht auf käuflichen Sex in die Räume gelockt worden. Am Donnerstag hat das Landgericht Wuppertal fünf Angeklagte wegen schweren Raubes zu Gefängnisstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt, Bewährungschancen wegen der Länge ausgeschlossen.
Den Feststellungen zufolge hatte eine Prostituierte (32) aus Velbert die Idee zur Tat vom 18. Februar: Sie habe gewusst, dass ein Stammkunde immer mit viel Geld reiste. Sie, die Wohnungsinhaberin (34) und die drei männlichen Angeklagten (21 bis 28 Jahre alt) sollen sich gemeinsam entschlossen haben, dem Älteren sein Geld mit Gewalt abzunehmen.
Laut Urteil überfielen die drei Männer den 43-Jährigen im Flur der Tatort-Wohnung, maskiert und bewaffnet, nachdem die 34-Jährige die Tür verriegelt hatte. Der Vorsitzende Richter Ulrich Krege: „Sie sind über ihr Opfer hergefallen. Das ist regelrecht eskaliert.“ Der 43-Jährige erlitt schwere Verletzungen und muss mit Langzeitfolgen rechnen. Prügel und Schreie waren so laut, dass Nachbarn die Polizei riefen, obwohl die 34-Jährige beteuert haben soll: Sie habe Besuch, der sei immer so. Die jüngere Frau soll eilig Waffen und Vermummung aus einem Fenster geworfen haben als die Streifewagen vorfuhren; einer der Angeklagten versuchte wohl später auf der Polizeiwache, seine Maske durchs Klo runterzuspülen.
Krege: „Schwierig an diesem Fall war nur, dass es am Anfang fünf Versionen gab.“ Dazu kam, dass der Geschädigte erst diese Woche per Video-Konferenz befragt werden konnte: Er sitzt in Rumänien in Untersuchungshaft wegen Verdachts auf organisierte Kriminalität und Terrorismus.
Angeklagte waren geständig
Die Richter folgten weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Gegen die Ideengeberin verhängten sie fünfeinviertel Jahre Gefängnis; ein 22-jähriger Duisburger soll für sechs Jahre in Haft. Die weiteren drei Angeklagten sind milder verurteilt, weil sie gestanden hatten und weil sie dem Opfer teils mehrere tausend Euro Wiedergutmachung gezahlt haben.
Die Angeklagten können Revision einlegen, sie bleiben in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr. Die 32-Jährige sagte unter Tränen: „Ich bin während des ganzen Prozesses bedroht worden, damit ich schweige. Wenn ich jetzt dafür bestraft werde, dann ist das eben so.“