Heiligenhaus/Wuppertal. . Die Verhandlung wird wegen eines Fehlers fortgesetzt. Die Angeklagte fehlte aber zum Prozess-Auftakt.
- Vor dem Landgericht Wuppertal wird der Prozess um eine Sex-Falle in Heiligenhaus neu aufgerollt
- Grund ist ein Fehler aus dem ersten Urteil mit fünfeinviertel Jahren Haft für eine Angeklagte
- Zur neuen Verhandlung erschien die Angeklagte aber nicht, der Prozess wird fortgesetzt
Einer der dramatischsten Heiligenhauser Strafprozesse muss teilweise wiederholt werden. In dem Verfahren um einen brutalen Raub in der Unterstadt soll das Landgericht in Wuppertal eine Strafe neu festsetzen. Grund ist ein Fehler im ersten Urteil.
Laut bisherigen Feststellungen hatten zwei 34 und 35 Jahre alte Frauen einen reisenden Geschäftsmann (44) am 18. Februar 2015 in eine Wohnung an der Nordstraße gelockt. Das Versprechen: Sex gegen Geld. Allerdings warteten drei Komplizen in den Räumen, die den Mann angriffen. Die Gruppe wollte mehr als 40 000 Euro, die das Opfer für Autogeschäfte dabei hatte.
Nachbarn hörten Schläge
Nachbarn hörten Schläge und Schreie und riefen die Polizei. Als die kam stellte sich der mutmaßliche häusliche Streit als Verbrechen heraus. Dabei versuchten die Angreifer, das Geschehen herunter zu spielen, das Opfer konnte sich kaum verständlich machen – mit gebrochener Nase und ohne Deutschkenntnisse.
Acht Monate später verurteilten die Richter die Angreifer zu einer Haftstrafe zwischen vier und sechs Jahren. Der Vorsitzende kommentierte: „Schwierig an dem Verfahren war nur, dass es zunächst fünf Versionen gab.“ Plus Bedrohungen unter den Angeklagten. Sogar ein Anwalt wurde angegangen. Beteiligt daran waren mutmaßlich Bekannte der drei männlichen Angeklagten. Die Staatsanwältin zog Polizisten hinzu, die eigentlich als Zeugen im Gericht waren. In einem Auto wurde ein Samurai-Schwert sichergestellt.
Erneut Untersuchungshaft angeordnet
In der Revision hat der Bundesgerichtshof die Strafe der 34-Jährigen Frau über fünfeinviertel Jahre Gefängnis aufgehoben. Laut Urteil sollte sie nicht nur Ideengeberin, sondern auch Mittäterin der Körperverletzung gewesen sein. Allerdings war sie unwiderlegt während der Schläge in einem anderen Raum. Zur neuen Verhandlung am Donnerstag fehlte die Angeklagte, die auf freiem Fuß war. Das Gericht hat gegen sie erneut Untersuchungshaft angeordnet. Der Prozess wird fortgesetzt.