Heiligenhaus. . Künftig müssen Eigentümer auf privatem Grund selbst für die Beseitigung der Nager zahlen. Stadt geht im Kanalnetz gegen die Schädlinge vor.

  • Die zehn Städte im Kreis Mettmann gehen ab sofort flächendeckend gegen Ratten vor
  • In Heiligenhaus legt die Städt in ihrem Kanalnetz und auf öffentlichen Flächen Köder aus
  • Grundstückseigentümer sollen sich künftig selbst um die Bekämpfung der Nager kümmern

Ab sofort werden in Heiligenhaus und im ganzen Kreis Mettmann flächendeckend Ratten bekämpft. Die zehn Kreisstädte haben eine öffentliche Vereinbarung getroffen, um den Schädlingen den Garaus zu machen. „Bislang haben wir in Heiligenhaus Ratten nur punktuell bekämpft. Das hat gar nichts gebracht“, berichtete Ordnungsamtsleiterin Kerstin Plambeck in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice und Sicherheit.

Nun sollen in diesen Tagen beauftragte Schädlingsbekämpfer damit beginnen, im gesamten städtischen Kanalnetz systematisch Köder auszulegen. Die Maßnahme wird voraussichtlich mehrere Monate dauern. „Auch danach wird das Ganze weiterhin überwacht, um in Einzelfällen gegen eine erneute Ausbreitung der Rattenpopulation vorgehen zu können“, so Kerstin Plambeck.

Keine Plage in Heiligenhaus

Eine Plage gebe es in Heiligenhaus aber nicht, die Situation sei ähnlich wie in anderen Städten. Damit die Ratten erst gar keine günstigen Lebensbedingungen vorfinden, richtete Bürgermeister Jan Heinisch im Ausschuss die Bitte an die Bürger, Essensreste nicht über das WC zu entsorgen. „Darauf warten die Ratten nur.“

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In den Bekämpfungs-Maßnahme ist nur das städtische Kanalsystem inbegriffen. „Was passiert denn mit den Kanälen in Gemeineigentum, wie beispielsweise in der Heide“, wollte Ulrich Ulitzsch (FDP) von der Verwaltung wissen. „Dort wird nicht nachgeguckt, der Anteil dieser Kanäle ist jedoch gering“, so Kerstin Plambeck.

70.000 Euro Kosten für die Stadt

Doch nicht nur in den Kanälen, auch oberirdisch soll gegen die Nager vorgegangen werden. Auf den öffentlichen Grünflächen wird sich die Stadt selbst um die Ratten-Bekämpfung kümmern. Ingesamt liegen die Kosten für die Maßnahmen bei rund 70 000 Euro.

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Neben der Vereinbarung zwischen den Kreis-Städten soll zusätzlich auch eine ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Heiligenhaus in Kraft treten. Der Ausschuss für Bürgerservice und Sicherheit hat sie einstimmig am Mittwoch durchgewunken, der Rat muss im März abschließend entscheiden. Die Verordnung soll Grundstückseigentümer künftig dazu verpflichten, auf ihrem Gelände auf eigene Kosten die Beseitigung der Nagetiere zu organisieren. Früher habe die Stadt die Kosten übernommen, sagt Plambeck.

Werden Ratten auf seinem Grundstück entdeckt, kann diese entweder selbst bekämpfen und beseitigen oder die Ordnungsbehörde informieren (siehe Textende). „Wir schauen dann erstmal, woher die Ratten überhaupt kommen. Kommen sie von einem Grundstück selbst, muss der Eigentümer sie beseitigen oder eine Fachfirma damit beauftragen“, sagt Plambeck.

>>> 14 TAGE ZEIT FÜR DIE BEKÄMPFUNG

  • Wer Ratten entdeckt, kann das Ordnungsamt informieren, das sich das Problem vor Ort anschaut: 02056/ 13 461.
  • Wird ein Betroffener aufgefordert, die Ratten zu bekämpfen, so hat er hierfür 14 Tage Zeit. Er kann sie professionell beseitigen lassen oder selbst vergraben, dies dann aber mindestens 50 Zentimeter unter der Erde.
  • Wer die Anweisungen der Ordnungsbehörde missachtet, muss mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro rechnen.