Heiligenhaus. . Zehn Städte im Kreis gehen zusammen gegen die Nager vor. Heiligenhaus muss in zwei Jahren rund 70000 Euro dafür aufbringen. Köder in mehr Kanälen
- Über eine Millionen Euro geben die Städte im Kreis für die Bekämpfung der Ratten aus
- In jeden zweiten Kanalschacht in den Städten sollen künftig Ratten-Köder ausgelegt werden
- Grundstücksbesitzer müssen selbst für die Bekämpfung der Nager sorgen und aufkommen
Gut eine Millionen Euro werden die zehn Städte des Kreises Mettmann in den nächsten beiden Jahren für die Bekämpfung von Ratten aufbringen müssen. Allein die Stadt Heiligenhaus wird rund 70 000 Euro dafür berappen müssen. Der Rat der Stadt billigte in seiner jüngsten Sitzung eine Dringlichkeitsentscheidung, mit der im Sommer die „Vereinbarung zur Rattenbekämpfung im Kreis“ genehmigt worden war.
Bei der Bekämpfung der gesundheitsgefährdenden Nager sollen nun neue Schritte gegangen werden. So sind die früher von den Schädlingsbekämpfern benutzten Kontaktgifte mittlerweile verboten. Auch die Bekämpfungsmaßnahmen waren nach Ansicht von Sachverständigen ineffektiv und nicht nachhaltig.
So wurden in der Regel bei Meldungen von Rattenbefall einzelne Köder ausgelegt, damit seien, so die Experten, nur einzelne Tiere vernichtet worden – nicht aber die Population wirksam bekämpft. Zudem habe man die kreisweit rund 76 000 Kanalschächte nur sporadisch mit Giftködern belegt.
Bürger sind selbst für Privatgrundstücke zuständig
Das soll sich nun ändern. Künftig soll jeder zweite Kanalschacht – die „sicheren und warmen Wohnzimmer der Tiere“ – mit Ködern belegt werden.
Die Schächte sollen regelmäßig überprüft und der Rattenbefall dokumentiert werden. Die Experten rechnen damit, dass in den Folgejahren weniger Kosten für die Kanalbelegung zusammenkommen und dass es weniger Ratten-Schäden in der Kanalisation geben wird.
Auf den öffentlichen Grünflächen der Städte im Kreis Mettmann sollen auch systematisch Köder ausgelegt werden, wobei es feste Vorschriften zum Schutze der Bevölkerung gibt.
Für die Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken werden die Bürger ab 1.Januar selbst zuständig sein. Sie müssen auch selbst für die Kosten der Anti-Ratten-Maßnahmen aufkommen. Den Grundstückseigentümern werden von der Stadt entsprechende Maßnahmen aufgegeben. Das Ordnungsamt wird die Durchführung überwachen.
Die Stadtverwaltung hofft, dass durch die konsequente Bekämpfung die Rattenpopulation künftig weniger Maßnahmen nötig und somit weniger Kosten fällig werden. Im Herbst will der Kreis nun die Ausschreibungen für die Schädlingsbekämpfer an den Start bringen, so dass im neuen Jahr mit der Auslegung der Köder begonnen werden kann.