Hattingen. . Bewährung und Freiheitsstrafe: Das Schöffengericht verurteilt zwei vorbestrafte Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Drogen-Besitz. Sie stahlen sogar aus einer Polizei-Station einen Generalschlüssel für das Sprockhöveler Freibad, um auch dort einzubrechen.

Gemeinschaftlicher Diebstahl unter Drogeneinfluss, ein verhinderter Wohnungseinbruch, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln – die Vorwürfe gegen zwei bereits vorbestrafte Männer vor dem Amtsgericht sind vielfältig. Unter den Blicken zahlreicher Zuschauer verhandelte das Schöffengericht um Richter Johannes Kimmeskamp gestern mehrere Anklagen in einer einzigen Sitzung.

Hauptanklagepunkt: Die beiden Angeklagten, 33 und 38 Jahre alt, sollen im August 2013 unter Drogen-Einfluss zunächst ein parkendes Schlüsseldienst-Auto aufgebrochen und mehrere Koffer mit Werkzeugen geklaut haben. Wenig später fuhren die Männer nach Sprockhövel, um dort mit Hilfe der gestohlenen Schlüsseldienst-Utensilien mehrere Türschlösser zu öffnen. Aus einer Tanzschule sowie einer Polizei-Station entwendeten die Angeklagten dabei Bargeld, technische Geräte, aber auch einen Generalschlüssel für das Sprockhöveler Freibad, mit dem sie sich daraufhin Zugang zum Bad verschafften. Das erbeutete Diebesgut brachten die Angeklagten anschließend in eine Gartenlaube.

Verschwommene Erinnerung

„Ich war zur Tatzeit mit Drogen vollgepumpt“, erklärt der 33-jährige Angeklagte: „Meine Erinnerungen sind verschwommen.“ Das bestätigt auch sein Mitangeklagter: „Durch die Drogen habe ich Erinnerungslücken.“ Trotzdem gestehe er die Taten ein. Der 38-Jährige ist zudem angeklagt, auch selbst Drogen besessen zu haben. So stellte die Polizei bei einer Kontrolle seines Autos im April Amphetamin und Haschisch sicher. „Das gebe ich zu“, bestätigt der Angeklagte, der zurzeit bereits eine Haftstrafe verbüßt. Heute sei er drogenfrei.

Ein weiterer Vorwurf gegen die Männer beschreibt den Einbruch in ein Einfamilienhaus in Winz-Baak – allein der Hund der Bewohner konnte die Angeklagten im November 2012 von einem Diebstahl abhalten. Während sein Komplize flüchtete, nahm die Polizei den 38-Jährigen fest. Weitere Vorwürfe gegen den 38-Jährigen – Einbrüche in die Kellerräume eines Mehrfamilienhauses oder ein Anklage-Punkt der Körperverletzung nach einem Streit – stellt das Gericht in Hinblick auf die Gesamtstrafe vorläufig ein. „Ich bereue meine Taten“, beteuert der Angeklagte.

Haft, Bewährung und Führerscheinsperre

Letztlich verurteilt das Schöffengericht um Richter Kimmeskamp den bereits wegen Diebstahls vorbestraften Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Sein 33-jähriger Mitangeklagter erhält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und muss zudem gemeinnützige Arbeit leisten. Für einen weiteren Anklagepunkt, das Fahren ohne Erlaubnis, darf ihm außerdem ein Jahr lang keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.