Sprockhövel. Gemeinschaftlicher Besitz von Betäubungsmitteln und in Umlauf bringen von Falschgeld lautete gestern die Anklage gegen ein Ehepaar vor dem Hattinger Amtsgericht. Am Ende der Verhandlung spricht das Schöffengericht um Richter Johannes Kimmeskamp den 64-Jährigen Rentner von allen Vorwürfen frei. Seine 48-jährige Ehefrau wird dagegen zu einer Geldstrafe verurteilt
Gemeinschaftlicher Besitz von Betäubungsmitteln und in Umlauf bringen von Falschgeld lautete gestern die Anklage gegen ein Ehepaar vor dem Hattinger Amtsgericht. Am Ende der Verhandlung spricht das Schöffengericht um Richter Johannes Kimmeskamp den 64-Jährigen Rentner von allen Vorwürfen frei. Seine 48-jährige Ehefrau wird dagegen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Vorwurf: Beim Einkauf mit ihrem Ehemann in einem Lebensmittel-Laden in Niedersprockhövel soll die Angeklagte am 12. Januar mit einem gefälschten 50 Euro-Schein bezahlt haben. „Ich wurde vom Angeklagten in ein Gespräch verwickelt“, erinnert sich die Kassiererin vor Gericht – sie kenne den 64-Jährigen seit vielen Jahren. „Er fragte, wie es meinen kranken Eltern geht“, so die Zeugin weiter. Daher sei sie emotional aufgewühlt und abgelenkt gewesen.
Falscher Geldschein im Geschäft
Nachdem der Angeklagte das Geschäft verlassen hatte, bezahlte seine Ehefrau die Ware. „Der Geldschein fühlte sich merkwürdig an, sah verwaschen aus“, erklärt die Verkäuferin. Sie habe in diesem Moment keinen Prüfstift zur Hand gehabt und lediglich gefragt, ob der Geldschein möglicherweise mitgewaschen worden sei. Die Angeklagte habe sich dazu nicht klar geäußert und normal gewirkt.
Ihr selbst sei an dem Schein keine Besonderheit aufgefallen, erklärt die 48-Jährige vor Gericht: „Ich habe erst durch die Anklage vom Vorwurf erfahren.“ Für Zweifel an dieser Aussage sorgt ein weiterer Zeuge. Ein Informant habe in diesem Fall einen entscheidenden Tipp gegeben, berichtet ein ermittelnder Polizeibeamter. So solle der Angeklagte selbst Falschgeld herstellen und in Umlauf bringen.
Eine polizeiliche Durchsuchung der Wohnung blieb erfolglos – allerdings nur in diesem Fall, denn die Polizei stieß auf 0,17 Gramm Heroin. „Es wurde nicht das gefunden, was eigentlich gesucht wurde“, beschreibt der Zeuge das Ergebnis der Aktion. Den Drogenbesitz gesteht die Angeklagte sofort: Sie sei heroinsüchtig, mittlerweile aber in einem Methadon-Programm.
Letztlich verurteilt das Schöffengericht die 48-Jährige für beide Delikte zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 5 Euro. „Eine Mittäterschaft des Ehemannes ist nicht nachweisbar“, begründet Kimmeskamp den Freispruch des Angeklagten. Seiner Ehefrau sei nur nachzuweisen, dass sie das Falschgeld in Umlauf gebracht habe, nicht aber die Beschaffung.