Das Schöffengericht verurteilt einen 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Richter Kimmeskamp begründet seine Milde so: „Die Perspektive stimmt.“
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln und Diebstahl lautete gestern die Anklage vor dem Amtsgericht. In mehreren Fällen soll der 30-jährige Angeklagte Marihuana sowie Amphetamin verkauft haben. Bei Wohnungs-Durchsuchungen stellte die Polizei neben den Drogen ebenfalls ein aus einem parkenden Auto gestohlenes Navigationsgerät sicher.
„Es stimmt, ich habe die Drogen an Bekannte verkauft“, gesteht der bereits wegen Drogen-Handels vorbestrafte Angeklagte und bezieht sich auf die Fälle aus dem Jahr 2012: „Damals hatte ich selbst noch Drogen-Probleme, war arbeitslos.“ Heute sei er drogenfrei, arbeite in einem Betrieb und habe mit seinem früheren Bekanntenkreis abgeschlossen.
Navigationsgerät aus Auto entwendet
Auch für das in seiner Wohnung gefundene Navigationsgerät findet der Angeklagte eine Erklärung: „Ich habe das Gerät einem Bekannten abgekauft, um es weiter zu verkaufen.“ Der Verkäufer sitze mittlerweile im Gefängnis. Hintergrund: Ein Unbekannter hatte im Dezember 2012 die Scheibe eines im Parkhaus stehenden Autos eingeschlagen und das Gerät entwendet.
„Sie haben das Auto zwar nicht selbst aufgebrochen, aber wussten um die Herkunft der heißen Ware“, kommentiert der Staatsanwalt die Ausführungen. Noch dazu habe der 30-Jährige das Gerät zum Wiederverkauf erworben: „Die Handlung ist daher als Hehlerei zu bestrafen.“
Nach einer Beratungspause verurteilt das Schöffengericht um Richter Johannes Kimmeskamp den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Für die Hehlerei verhängt das Gericht außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, die der Angeklagte in 50 Euro-Raten über ein Jahr verteilt zahlen muss.
Die Bewährung begründet Richter Kimmeskamp mit der stabilen sozialen Situation des 30-Jährigen: „Die Perspektive stimmt.“