Hattingen. . Derzeit herrscht aufgrund der andauernden Trockenperiode die zweithöchste Waldbrand-Gefährdungsstufe. Rauchen im Wald ist zwischen März und Oktober verboten und kann bei Verstößen extrem teuer werden. Auch Lagerfeuer im eigenen Garten sind zurzeit strikt untersagt.

Es herrscht Rauchverbot. Striktes Rauchverbot. Und wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von 5000 bis 10 000 Euro rechnen. Nein, nicht die Wirte greifen jetzt besonders hart durch, sondern das Forstamt. Seit Wochen hat es nicht geregnet. Das Ergebnis: eine besonders hohe Waldbrand-Gefährdungsstufe und die eindringliche Warnung, Zündquellen von allem Brennbaren fernzuhalten.

„Wir haben aktuell Gefährdungsstufe 4, die zweithöchste – und es ist nicht ausgeschlossen, dass wir auch noch Stufe 5 erreichen“, erklärt Förster Thomas Jansen. Deshalb ist das Forstamt derzeit besonders streng bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Feuer zu tun haben. Das Landesforstgesetz sieht hohe Bußgelder für Waldbesucher vor, die sich nicht an das Rauchverbot halten. Das gilt zwischen 1. März und 31. Oktober. „Das Bußgeld ist auf jeden Fall teurer als eine Zigarette. Es wird je nach Situation und Gefährdung verhängt. Bei einer hohen Waldbrandlage wie jetzt kann das auch 5000 oder 10 000 Euro ausmachen“, berichtet Michael Börth vom Landesdienst Wald und Holz.

Feuer im Wald sind ganzjährig verboten

Das Anzünden und unterhalten offener Feuer und auch das Grillen im Wald sind dagegen ganzjährig verboten. Aber Hinterlassenschaften illegaler Griller findet Förster Jansen immer wieder. „Da ist man froh, dass nichts passiert ist.“ Denn einen Flächenbrand habe er in den 15 Jahren, in denen er für den Hattinger Forst zuständig ist, noch nicht erlebt. „Es werden aber immer mal wieder Verrauchungen gemeldet“, weiß Tomas Stanke von der Hattinger Feuerwehr. Bisher sei zum Glück alles glimpflich ausgegangen. Trotzdem: „Viele Leute denken nicht an den Funkenflug und die Thermik. Auch in den Wipfeln kann es anfangen zu brennen und es ist nur eine geringe Zündenergie nötig“, betont Stanke.

Das gilt auch für das Lagerfeuer im eigenen Garten. Überraschenderweise ist das – im Gegensatz zur Verbrennung von Gartenabfällen – nicht verboten. „Es darf aber keine Gefährdung davon ausgehen und keine Belästigung der Nachbarn“, weiß Stadtsprecher Thomas Griesohn-Pflieger. Und dass von einem Feuer keine Gefahr ausgeht, ist bei den derzeitigen Temperaturen so gut wie ausgeschlossen.

Feuerwehr sorgt vor

Die Feuerwehr betreibt deshalb Prävention: Alle Löschzüge sind sensibilisiert und besondere Konzepte greifen. „Zum Beispiel werden jetzt automatisch Tanklöschfahrzeuge mit alarmiert, wenn die Feuerwehr gerufen wird“, erklärt Tomas Stanke. Das Wasserversorgungskonzept stellt sicher, dass Löschwasser schnell vor Ort ist – aus Bachläufen etwa wird es per Pendelverkehr zum Brandherd geschafft. Lange Wegstrecken können auch mit bis zu zwei Kilometer Schlauch überbrückt werden.