Hattingen. Das Essener Landgericht verurteilt den Bochumer Marcus S. zu einer langen Haftstrafe. Sieben Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Jennifer Schlicht fiel das Urteil.

Er saß da wie immer. Den Kopf auf den rechten Arm gestützt, den Blick auf Verteidiger Christoph Pindur gerichtet. Kaum einen Blick hatte der Bochumer Marcus S. (39) für das Essener Schwurgericht übrig, das ihn gerade zu 13 Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen Totschlags verurteilt hat. Und gar keinen Blick richtete er auf die ihm gegenüber sitzenden 70 und 74 Jahre alten Eheleute Schlicht aus Bochum, denen er die Tochter nahm. 30 Mal stach er in der Blankensteiner Wohnung der Jennifer Schlicht zu. Alle trafen den Rücken der 34-Jährigen. Sieben Jahre sind seitdem vergangen.

Ob es ein Trost ist, dass zu den sicheren Feststellungen des Gerichtes der Todestag von Jennifer Schlicht gehört? Noch in der Anklage ging die Staatsanwaltschaft von einem Zeitraum zwischen dem 13. und 17. Mai 2005 aus, an dem die Hattingerin getötet worden sein muss. Am Freitag vor Pfingsten war die Mitarbeiterin der Stadt Bochum zum letzten Mal lebend gesehen worden, am Dienstag nach den Feiertagen wurde sie von ihren Eltern tot in ihrer Wohnung gefunden. Das Schwurgericht ermittelte jetzt den Todeszeitpunkt: Es war der späte Nachmittag oder frühe Abend des 13. Mai 2005.

Gleich zu Beginn richtete Andreas Labentz, Vorsitzender des Essener Schwurgerichtes, das Wort an die Eltern des Opfers: „Es ist wichtig, dass Sie hier sind. Und es ist wichtig, dass Sie erfahren, was passiert ist.“ Er schränkte aber ein, dass die Feststellung der Wahrheit „sehr schwierig“ sei, denn es fehle die Aussage von Jennifer. Das Gericht könne viele Details sicher feststellen, einige seien aber nur nicht auszuschließen, also möglich.

Er erinnerte kurz an Jennifer Schlicht, die in der Verwaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Bochumer Stadtverwaltung arbeitete. Aus ihrer Heimatstadt war die alleinlebende Jennifer Schlicht nach Blankenstein gezogen, hatte sich dort eine Praxis für Lebensberatung aufgebaut. Ihr Bekanntenkreis war groß, viele Männer gehörten dazu, weil sie, so Labentz, „ihren Traum-Lebenspartner noch nicht gefunden hatte“. Moralischer Bewertungen enthielt er sich: „Sie war sehr kontaktfreudig und offen, so ist das einfach.“ Ansprechen musste er das, weil der Angeklagte sich als Intimpartner der Hattinger ausgegeben hatte. Sie hätten heimlich eine Beziehung geführt, ein Streit sei der Auslöser der Tat gewesen. Akribisch hatte das Gericht zu ermitteln versucht, ob das so war. Sicher ist, dass beide sich kannten, weil Jennifer eine Bekannte der damaligen Freundin des Angeklagten war. Auffallend war aber, dass Jenny, die sich immer viel Notizen machte, nicht einmal den Geburtstag oder die Telefonnummer von Marcus S. notiert hatte. „Wir haben große Zweifel, dass es auch eine sexuelle Beziehung war“, sagte Labentz. Letztlich ausschließen könne er dies aber nicht.

An der Täterschaft des Angeklagten hatte das Gericht keine Zweifel. Die DNA-Spuren am Tatort, aber auch das in seiner Vernehmung offenbarte Täterwissen seien eindeutig. Die 30 Stiche in den Rücken von Jennifer Schlicht offenbarten die erhebliche Aggression. Bei 30 Stichen hätte das Opfer keine Chance. Der einzige Trost, so Labentz, sei, dass der Tod laut Rechtsmedizin sehr schnell gekommen sein muss, so dass Jennifer nur kurz habe leiden müssen.