Hattingen.

Ein Drogensüchtiger stach einem 16-Jährigen in Welper mit einem Messer in den Rücken. Das Bein des Opfers ist gelähmt, der 20-jährige Täter muss nun für dreieinhalb Jahre in Haft.

Von einem „ganz traurigen Vorfall“ sprach Richter Günter Busold, von einer „unfassbaren Tat“. Auf dreieinhalb Jahre Jugendstrafe erkannte am Donnerstag, 14. April, die III. Essener Jugendstrafkammer gegen den drogensüchtigen 20-Jährigen, der einem 16-Jährigen in Welper ein Messer in den Rücken ge­rammt hatte (wir berichteten).

Am 12. Oktober 2010 ge­schah an einer Bushaltestelle in Welper, was der Richter traurig nannte. Traurig, weil das Leben des Opfers eine „schicksalhafte Wende“ nahm. Eines seiner Beine wird wohl gelähmt bleiben, weil der Messerstich Nervenfasern im Rückenmark durchtrennte. Traurig nach Sicht der Kammer aber auch, weil das „junge, durch Drogen und dissoziale Auffälligkeiten geprägte Le­ben des Angeklagten in dieser Tat seinen Höhepunkt fand“.

Eine sinnlose Tat. Der 20-Jährige war wieder einmal voll mit Alkohol und Drogen, randalierte in Welper. Er trat gegen einen leeren Bus, und entschuldigte sich dann allen Ernstes bei diesem. Und er be­lästigte an der Haltestelle eine junge Frau mit sexuellen Anzüglichkeiten. Eine Gruppe Jugendlicher aus einem Ju­gendheim kam ihr zur Hilfe. Der Angeklagte zog ein Messer und bedrohte sie.

Messer nicht gesehen

Die jungen Leute wichen zurück. Bis auf das spätere Opfer, das das Messer nicht sah. Der Angeklagte packte den 16-Jährigen von hinten, hielt ihm das Messer an den Hals. Der junge Mann befreite sich, da stach der Angeklagte von hinten zu. Versuchter Totschlag, entschied das Gericht.

Traurig aber auch das von Geburt an desolate Leben des Angeklagten. Aufgewachsen in Rostock ohne Vater und mit einer alkoholkranken Mutter kam er schon als Zweijähriger in staatliche Obhut, mit sieben Jahren schließlich zu Pflegeeltern in Hattingen. Es nutzte nichts, Alkohol und Drogen nahm er, schmiss die Schule und Ausbildungen, weil er „keinen Bock“ hatte. Eigene Wohnungen verlor er später wegen Ruhestörung.

Er will sich nicht anpassen, verweigert sich den Regeln, verbaut sich selbst den Weg. 2008 wird er in Rostock wegen Diebstahls mit Waffen zu neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Bewährung bekommt er mit der Auflage, sich einer Therapie zu stellen. Doch was macht er? Um der Therapie zu entgehen, sitzt er lieber die neun Monate im Gefängnis ab.

Das Gericht weist den 20-Jährigen, der noch nie eine Therapie gemacht hat, in eine Entziehungsanstalt ein. Erstmals soll versucht werden, ihn von den Drogen zu befreien.