Hattingen. .
Die Stadt Hattingen hat Schulden. Das hat politische Gründe, aber auch die Zahlungsmoral der Bürger macht den Verantwortlichen zu schaffen. Insgesamt fehlen vier Millionen Euro, die die Stadt etwa durch Ratenzahlungen einzutreiben versucht.
Die roten Zahlen in der Stadtkasse haben viele Gründe. Hausgemachte und wetterabhängige. Bundes-, landes- und kreispolitische. Wirtschaftliche natürlich. Und zahlungsmoralische. Noch längst kein Haushaltsausgleich von Ausgaben und Einnahmen, wohl aber eine wahrnehmbare Entlastung würde eintreten, wenn alle Zahlungspflichtigen ihre Schulden bei der Stadt begleichen würden.
Aktuell fehlen im Stadtsäckel rund vier Millionen Euro, die der Kommune zustehen und einfach nicht bezahlt werden. Grundsteuern, Hundesteuern, städtische Gebühren aller Art werden immer mal wieder nicht entrichtet.
Mitunter muss die Kommune Beträge auch schlicht und einfach abschreiben
Die Stadt mahnt, droht, läuft ihrem Geld hinterher. Und muss mitunter Beträge auch schlicht und einfach abschreiben. Ein Beispiel: Bußgelder wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Exakt 7582,38 Euro hat die Stadt in diesem Bereich im Haushaltsjahr 2009 in den Wind geschrieben. Dabei treffen die Eintreibungsversuche der Stadtbediensteten manchmal auf die kriminelle Energie der säumigen Zahler, mitunter aber auch auf deren Verständnis – nachzulesen in einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes für den zuständigen Fachausschuss, der am Dienstag tagt.
Im Fall der Frau O. etwa haben die städtischen Geldeintreiber der Schuldnerin einen Ventilwächter auf den Autoreifen gepflanzt. Der Wagen wurde eingezogen und später zugunsten der Stadt versteigert. Die gute Nachricht: „Frau O. verfügt zurzeit über kein Fahrzeug und kann somit keine neuen Bußgelder verursachen.” Davon hatte die Lady allerdings auch schon reichlich angehäuft. 119 Bußgelder insgesamt sind im Rathaus registriert, 58 davon noch offen.
Kompromiss Ratenzahlung
Oder die Eheleute D.: Sie hatten 76 Bußgelder nicht beglichen, offen ist inzwischen nur noch eines (plus Gebühren für die Altfälle). An ihrem Fahrzeug konnte kein Ventilwächter angebracht werden, weil es geleast war. Die Stadt drohte mit einer Pfändung. Und erreichte einen Kompromiss: Ratenzahlung.
Oder Herr K.: Dem Autofahrer (66 Busgelder, 25 noch offen) bleibt die weitreichendste Drohung – die Erzwingungshaft – zurzeit erspart, weil die städtischen Abteilungen „Ordnungswidrigkeiten” und „Forderungsmanagement” erst nachprüfen müssen, welche Forderungen überhaupt noch geltend gemacht werden können und welche verjährt sind. Zur Verjährung einzelner Forderungen sei es gekommen, weil eine Vollstreckung versäumt wurde, so der Prüfbericht.
Ausdrücklich heben die Rechnungsprüfer diese Fälle als Beispiele dafür hervor, „dass ein aktives zeitnahes Forderungsmanagement den gewünschten Erfolg bringen kann”. Und weisen auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft noch einmal ausdrücklich hin.