Hattingen. Das Treffen beginnt friedlich. Dann schlägt der Hattinger seiner Frau brutal ins Gesicht. Die kommt mit dem gemeinsamen Säugling ins Gericht.

Mit dem gemeinsamen Säugling kommt die Ehefrau des Angeklagten zum Gerichtsprozess. Der hat sie bei einem Treffen mit Freunden brutal geschlagen.

Bei der Tat war so viel Alkohol im Spiel, dass sich der Angeklagte gar nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern konnte. Wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung musste er sich vor dem Amtsgericht Hattingen verantworten. Fast verwundert bemerkte Richter Johannes Kimmeskamp, dass der 52-Jährige sieben Jahre keine Straftaten mehr begangen hat und nun wieder Probleme mit dem Gesetz bekommt.

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Im Januar 2023 besuchten der Mann und seine jetzt 31 Jahre alte Ehefrau Bekannte in Hattingen. Das Treffen lief zunächst völlig friedlich ab, bis seine Frau nach Hause gehen wollte. Das war der Zeitpunkt, als die Zusammenkunft aus dem Ruder lief. Er schlug seiner Frau mit der Faust ins Gesicht, dann mit der flachen Hand. Und das mehrfach. „Du Schlampe, dich werde ich tot kriegen“, rief er. Seine Frau erlitt Verletzungen am Kopf, an der Schulter und am Arm.

Die Frau aus Hattingen will gegen ihren Mann als Zeugin nicht aussagen

„Es war mein Fehler“, gab der Angeklagte die Tat zu. „Hier ein Bierchen, da ein Bierchen und noch ein Gläschen.“ Es sei zu viel gewesen. „Ich kann mich gar nicht mehr genau erinnern, aber ich habe sie geschlagen“, räumte der Angeklagte ein. „Im Grunde stimmt das, ich will das nicht bestreiten.“

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Seine Frau, die mit dem gemeinsamen Säugling im Gericht erschien, wollte gegen ihren Mann als Zeugin nicht aussagen. Das muss sie auch nicht bei so engem verwandtschaftlichen Verhältnis. Wie denn die Beziehung heute unter den Eheleuten sei, wollte der Richter wissen. „Gut“, sagte die Frau.

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Er würde mittlerweile keinen Tropfen Alkohol mehr trinken, erklärte der Angeklagte mehrfach. Da der 52-Jähige geständig war, mussten die weiteren Zeugen nicht mehr vernommen werden und konnten nach Hause gehen. Wie sich herausstellte, existiert zurzeit noch ein Strafbefehl vom Amtsgericht Hattingen aus dem Februar 2024. Den bezog der Staatsanwalt bei seiner Strafbemessung mit ein.

Der Richter gewährt Ratenzahlung der Strafe

Der Sachverhalt stehe ja fest, weil der Hattinger die Tat eingeräumt habe. Unter Einbeziehung des Strafbefehls vom Februar dieses Jahres forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von insgesamt 1600 Euro.

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Richter Kimmeskamp blieb dann bei der Strafzumessung ein wenig unter dieser Forderung und entschied, dass der 52-Jährige 1500 Euro bezahlen soll, da er die Tat vollständig eingeräumt hat. In der Höhe enthalten ist der Strafbefehl von Anfang dieses Jahres. Der Hattinger fragte den Richter, ob es möglich sei, die Strafe in Raten von maximal 40 Euro pro Monat abzubezahlen. Darauf ließ sich Johannes Kimmeskamp ein und gewährte eine Ratenzahlung der gesamten Summe.

Der 52-Jährige hat jetzt eine Woche Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das scheint er aber nicht zu beabsichtigen. Denn noch im Gericht nickte er zustimmend zum Strafmaß.