Hattingen. Das Grundgesetz im Mittelpunkt: In Hattingen gingen wieder viele für die Demokratie auf die Straße. Was gesagt wurde – und 26 Fotos der Demo.
Demonstrationen können ohne Getöse verlaufen und beeindruckend informativ sein. Das hat die Versammlung der Gruppe „Hattingen für Vielfalt und Demokratie“ am Samstag (13.4.) bewiesen.„Demokratie im Sinne des Grundgesetzes ist der offene Diskurs als Grundlage für Entscheidungen. Dazu ist die Pressefreiheit, die Vielfalt der Presseorgane dringend erforderlich“, stellt auf der Demo der Grünen-Politiker und Rechtsanwalt Frank Staacken klar. Gut 200 Personen hören friedlich der Rede des Juristen über das Grundgesetz zu.
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Wer hingegen die Presse als Lügenpresse beschimpfe, sich seine subjektive Meinung im Internet bestätigen lasse und den Austausch nur in Telegramm-Gruppen von Gleichgesinnten suche, dem fehlten elementare Informationen für einen konstruktiven gesellschaftlichen Diskurs. Staacken erinnert in verständlichen Worten an die Verdienste, die das Grundgesetz den Menschen in der Bundesrepublik Deutschland gebracht hat. Und dass es immer wieder Veränderungen in der Gesetzgebung gibt, um die Gesellschaft nach vorne zu bringen.
„Demokratie friedlich verteidigen“, steht auf einem Plakat. „Seit etlichen Monaten setzt sich die Hattinger Zivilgesellschaft mit der Siuation auseinander, dass kleine Gruppen von einheimischen und auswärtigen, zutiefst unzufriedenen Personen sich unsere Stadt als Austragungsort für ihre rhythmisch-musikalischen Spaziergänge und weitere Aktivitäten ausgesucht hat“, stellt der Jurist fest.
>>> Die Fotos von der Demo in Hattingen:
26 Fotos der Demo „Hattingen für Vielfalt und Demokratie“
Die „Hattinger Erklärung für Vielfalt und Demokratie“ habe sich auch der Rat der Stadt zu eigen gemacht. Und zwar am Internationalen Tag gegen Rassismus, so Frank Staacken. Man müsse Widerspruch erheben gegen die Sprüche, die jeden Montag – meist am Reschop Carré – zu hören sind und angesichts der Veröffentlichungen auf den Telegramm-Seiten der Gruppe. „Wir sind davon überzeugt, dass wir bei aller Kritik im Detail nicht der Wut einiger weniger überlassen werden.“
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Deshalb beginne das Grundgesetz mit der Würde des Menschen, die für unantastbar erklärt wird. Im zweiten Absatz dieses ersten Artikels werde das Bekenntnis (des Deutschen Volkes) zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt erklärt. Damit sei, erklärte der Jurist, die staatliche Gewalt bereits in die Schranken gewiesen. Er bekommt immer wieder spontanen Applaus für seine Rede.
Redner in Hattingen: „Die Essenz des Grundgesetzes“
Er hebt hervor, dass im Artikel 2 ein wichtiger Punkt für die Gesellschaft festgeschrieben wird. „Der Artikel benennt die Grenzen für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit: Dieses reicht nur so weit, dass nicht die Rechte anderer verletzt werden.“ Der Artikel 3, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz erkläre, sei dann aber offensichtlich zu abstrakt, zwei gesellschaftliche Probleme müssten zusätzlich gesondert genannt werden.
Themen aus der Rede
Ratsmitglied und Redner Frank Staacken beließ es nicht bei Erklärungen, die das Grundgesetz hergibt. Er zeichnete auch Möglichkeiten auf, wie man gesellschaftlich im Sinne der Demokratie aktiv werden kann.
Man könne sich zum Beispiel für Dinge einsetzen, die es bisher in Hattingen nicht gibt. Wenn man für seine Kinder eine Kita mit besonderer pädagogischer Ausrichtung, wie einen Montessori-, Waldorf- oder integrativen Kindergarten suche, könne man gesellschaftlich aktiv werden und einen Trägerverein gründen und selbst eine Kita aufbauen.
Man könne aber auch in die Politik gehen und über den Jugendhilfeausschuss versuchen, eine städtische Kita pädagogisch neu auszurichten. „Oder man besorgt sich eine Trommel und beklagt lautstark, vielleicht nicht einmal in der eigenen Stadt, das Fehlen adäquater Bildungsangebote.“
Das erste sei die Gleichstellung der Geschlechter: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Das zweite sei das Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung bestimmter Personengruppen. „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen sener Behinderung benachteiligt werden.“ Frank Staacken erklärte die Bedeutung dieses Paragraphens im Grundgesetz. „Es ist bereits die Essenz des Grundgesetzes“.
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Das persönliche Resümee des Juristen: „Das Grundgesetz ist eine solide Basis für unseren Rechtsstaat. Gesellschaft und Politik müssen ihm mit Respekt und kritischer Erwartung begegnen. Das Grundgesetz fordert uns heraus, die Vielfalt zu bejahen und unseren Mitmenschen immer mit Respekt zu begegnen.“