Hattingen. Der Preis für Strom wird in Hattingen und Sprockhövel ansteigen. Das kündigt die AVU an. Sie nennt die Preise und Gründe für die Erhöhung.
Der Strompreis in der Grundversorgung wird steigen. Das kündigt die AVU jetzt an. Das Unternehmen erklärt, warum es Preiserhöhungen für seine Kunden dennoch abfedert.
„Entgegen einer Vielzahl von Versorgern hebt die AVU die Preise in der Grundversorgung Strom erst im Juni an“, heißt es von der AVU. Fast im gesamten ersten Halbjahr würden Kunden so von steigenden Kosten entlastet. Einige Energielieferanten senken zwar ihre Preise. Sie kommen aber häufig von einem bislang sehr hohen Niveau, betont der heimische Energieversorger, der in Hattingen Grundversorger für Strom ist. Die Stadtwerke Hattingen sind Grundversorger für Gas.
Was kostet Strom bei der AVU ab Juni?
In der absoluten Höhe der Preise rangiert die AVU auch nach der Anhebung zum 1. Juni unter dem aktuellen deutschlandweiten Durchschnittspreis, teilt der Versorger mit. Die neuen Strompreise gelten vom 1. Juni 2024 an.
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Der Arbeitspreis im Tarif „comfortstrom Privat“ erhöht sich um brutto 1,93 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) auf dann 35,65 ct/kWh. Dies entspricht einer Anhebung um rund 5,7 Prozent. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr erhöht sich damit der Preis um monatlich 5,63 Euro.
Gründe für den Preisanstieg
Die Entgelte der Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen sind deutlich gestiegen. Hier schlagen der für die Energiewende notwendige Ausbau der Stromnetze zu Buche - und ein vermehrter Aufwand im Engpass-Management: Wegen zu starken Schwankungen bei der Stromerzeugung müssen beispielsweise teurer produzierende Kraftwerke zugeschaltet oder wegen nicht ausreichend ausgebauter Stromtrassen Windkraftanlagen zeitweise abgeschaltet werden. Deren Betreiber erhalten dafür eine Entschädigung, die auf die Verbraucher umgelegt wird.
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Zudem wirkt deutlich preistreibend bei den Netzentgelten der Wegfall des für 2024 geplanten Bundeszuschusses von rund 5,5 Milliarden Euro - eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds der Bundesregierung.
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Auch die „Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung“ und die „Offshore-Netzumlage“ sind gestiegen. Mit ihnen werden energieintensive Unternehmen von überhohen Netzentgelten entlastet beziehungsweise wird der Ausbau von Windkraftanlagen auf dem Meer gefördert.
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