Hattingen. Er beleidigt, wird obszön & aggressiv – dann zieht er sich aus und rennt nackt durch Hattingens belebte Fußgängerzone. Jetzt urteilt das Gericht.
Kein Zweifel, dieser Mann verhält sich auffällig: Im April 2022 läuft er nackt durch die Fußgängerzone – und vor der Verhandlung am Amtsgericht liefert er sich jetzt einen heftigen Wortwechsel mit seinem Verteidiger, als der mit ihm die Strategie besprechen will.
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Die Auseinandersetzung droht zu eskalieren, Justizbeamte müssen hinzugerufen werden. Erst als der Anwalt in den Gerichtssaal geht, beruhigt sich der unablässig diskutierende und gestikulierende Mann.
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Was ist passiert: Der Angeklagte G. ist im April 2022 nur mit Socken und Jogginghose in der Hattinger Fußgängerzone unterwegs. Als Polizistinnen ihn ansprechen, wird er ausfallend, wirft schließlich auch Hose und Socken von sich und läuft nackt durch die Fuzo. Gegenüber dem Richter bestätigt er auch wortgewaltig und gestenreich die ihm zur Last gelegten Taten.
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Nach Anforderung von Verstärkung wird er am Tag der Tat am Boden fixiert. Die Einsatzkräfte versuchen, ihm seine Beinkleider wieder anzuziehen. Die Fußgängerzone sei belebt gewesen, auch Kinder seien unterwegs gewesen, beschrieben die am Vorfall beteiligten Personen die Situation.
Bäuchlings liegend sexuelle Bewegungen ausgeführt
Drohgebärden und Verbalattacken hätten die Beamten schließlich veranlasst, den Mann zu fixieren. Bäuchlings auf dem Boden liegend habe der Angeklagte dann sexuelle Bewegungen ausgeführt, und sich – auch noch auf dem Weg ins Krankenhaus in Niederwenigern – heftigst gewehrt und obszönste Sprüche gegen Beamtinnen und Beamte ausgestoßen.
Dass er zu einigen Details nichts sagen könne, begründet der Angeklagte mit einem gelegentlichen Gedächtnisverlust. Teilweise unaufgefordert, dann wieder auf Empfehlung des Richters, entschuldigt sich G. für die Beleidigungen gegenüber den Beamtinnen und begründet die Entgleisungen mit der gelegentlich fehlenden Fähigkeit zur Impulskontrolle.
Typische Symptome für diagnostizierte Persönlichkeitsstörung
Eine solche Symptomlage sei typisch für die in zahlreichen zurückliegenden Gutachten diagnostizierte Persönlichkeitsstörung, erklärte die Psychologin, die als Gutachterin den Fall begleitet. Sie erläutert dem Gericht das Krankheitsbild der paranoiden Schizophrenie.
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Die im Blut des Angeklagten nachgewiesenen Mengen von Cannabis und Benzodiazepinen hätten in so geringer Konzentration vorgelegen, dass sie für die Tat nicht relevant gewesen seien. Auch die Beschreibungen der Polizeibeamtinnen, der Angeklagte habe immer wieder vom Teufel gesprochen, sich als Gott und die Fußgängerzone als heimisches Wohnzimmer bezeichnet, seien typisch für das Krankheitsbild, das von Wahnvorstellungen gekennzeichnet ist.
Angesichts dieses Krankheitsbildes wurde der Angeklagte aufgrund fehlender Schuldfähigkeit freigesprochen.