Hattingen. Der Angriff eines Polizeihundes, der eine Seniorin in Hattingen entstellt hat, kommt vor Gericht. Angeklagt ist der Hundeführer der Polizei.

Der Angriff eines Polizeihundes auf eine 73-Jährige in Hattingen hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Essen klagt den Hundeführer an - er muss sich noch in diesem Jahr vor dem Amtsgericht verantworten.

Auf fahrlässige Körperverletzung lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Essen, die mittlerweile dem zuständigen Gericht überstellt wurde. Auch dem Angeklagten, einem Polizisten aus Hattingen, der aber bei einer anderen Polizeidienststelle arbeitet, wurde die Anklageschrift zugestellt. In einer Verhandlung kann er nun seine Sicht der Dinge schildern. Zeugen werden zur weiteren Aufklärung des Falls beitragen.

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Am 30. September des vergangenen Jahres hatte der Diensthund eine Seniorin auf einem Parkplatz an der Munscheidstraße angefallen, als sein Halter in seiner Freizeit mit dem Tier unterwegs war. Für die 73-Jährige war der brutale Angriff des Hundes aus dem Nichts gekommen, hatte ihre Nichte damals erklärt.

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Die Seniorin war bei der Attacke schwer verletzt worden. Der Hund hatte ihr große Teile von Haut und Haaren vom Kopf gezogen und sich auch in ihrem Arm verbissen. Die Frau musste eine Not-Operation über sich ergehen lassen. Haut musste ihr auf die Stellen transplantiert werden, wo der Hund an Kopf, Ober- und Unterarm Stücke herausgerissen hatte. Das Opfer ist schwer traumatisiert.

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Der Hattingerin, die in der Nachbarschaft wohnt, war der Hund bekannt. Wie es zu dem Angriff kommen konnte, ist derweil unklar. Die Aussagen zu den Umständen gehen auseinander. War in der polizeilichen Stellungnahme die Rede davon, dass der Polizeihund an einer Flexileine angeleint gewesen sein soll, bestreitet die Seniorin laut ihrer Nichte, eine Leine gesehen zu haben.

Folgen für Polizeihund und Polizist

Details soll nun die Gerichtsverhandlung klären. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Christian Amann, Direktor des Hattinger Amtsgerichts, verweist auf volle Terminkalender, rechnet aber mit dem Prozess noch vor der Sommerpause. Erst nachdem dort ein Ergebnis feststeht, soll auch polizeiintern geklärt werden, ob auf den Beamten weitere dienstrechtliche Schritte zukommen.

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Der Hund ist derweil in einem geschützten Bereich untergebracht und seit dem Vorfall nicht im Dienst. Eine tierärztliche Untersuchung soll Aufschluss darüber geben, ob es körperliche Ursachen für den Angriff gegeben haben könnte. Nach Abschluss des Verfahrens wird sich auch entscheiden, was mit dem Tier weiter passiert.