Hattingen. Geschlagen, getreten, auf das Opfer uriniert – so lautet der Vorwurf gegen zwei Jugendliche aus Hattingen. Wie die Angeklagten darauf reagieren.

Eigentlich wollten die jungen Angeklagten und ihre Opfer an diesem Abend Anfang Oktober 2022 nur an der Sporthalle in Holthausen chillen. Doch kurz nach dem Aufeinandertreffen der beiden Grüppchen eskaliert die Situation.

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Angeklagt sind ein 19- und ein 20-jähriger Hattinger. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie die drei jungen Männer, die sich auf dem Hof aufhielten, dazu aufforderten, ihre Habseligkeiten herauszurücken. Darauf folgte eine Auseinandersetzung, die mit Tritten begann und schließlich mit Würgen, mehrfachen Schlägen gegen Kopf und Körper ausartete.

Hauptangeklagter schweigt im Prozess beim Amtsgericht Hattingen

Während der ältere Angeklagte sowie die beiden anderen jungen Männer, die mit dem Opfer befreundet sind, zunächst versuchten, die Schlägerei zu beenden, soll schließlich der zweite Angeklagte ebenfalls auf den 18-Jährigen eingeschlagen, ihn gewürgt und schließlich zu Boden gebracht haben.

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Schließlich konnte der junge Mann flüchten, doch wurde kurze Zeit später erneut bedroht. „Sie haben mich zu Boden geworfen, mir gesagt, ich soll die Schuhe küssen“, erinnert sich das Opfer. „Dann hat der eine ein Messer gezückt, mir gedroht, mich angespuckt und auf mich uriniert.“

Zweiter Angeklagter hat den Tathergang ganz anders in Erinnerung

Zu dem Tatvorfall, den maßgeblich der 19-jährige Angeklagte begangen haben soll, äußert sich dieser nicht. Der zweite Täter hingegen hat den Abend ganz anders in Erinnerung. „Ich hatte gesehen, dass mein Freund bei der Prügelei keine Chance hatte, er war in eine Ecke gedrängt und musste irgendwie helfen“.

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Die beiden anderen „Jungs haben nur geschrien, dass sie endlich aufhören sollen, aber das haben die ja gar nicht mehr gemerkt“. Schließlich versucht er das Opfer wegzuziehen, „und habe ihn gewürgt. Dann ist er auf mich drauf gefallen und hat gesagt, ich ergebe mich, da habe ich sofort aufgehört“, so der zweite Angeklagte. „Er ist dann geflüchtet, was danach passiert ist, habe ich nicht mitbekommen, ich war nicht mehr dabei.“

Opfer wird noch am gleichen Abend im Krankenhaus behandelt

Die Aussagen der beiden Zeugen und Opfer ähneln sich, weichen allerdings in vielen Punkten auch von der Schilderung des zweiten Angeklagten ab. Zudem fehlt der dritte Zeuge. Fest steht, die Verletzungen des Opfers werden noch an dem Tatabend im Krankenhaus behandelt, für zwei Tage muss er zur Beobachtung dort bleiben.

Es werden Platzwunden, eine angeschwollene Nase und Blutergüsse diagnostiziert, Brüche oder schwerwiegende, körperliche Verletzungen gibt es laut Arztbericht nicht.

Das Gericht fällt kein Urteil, die Verhandlung wird fortgesetzt.