Hattingen. Black Friday und Cyber Monday locken auch Menschen in Hattingen wieder mit Schnäppchen. Experten geben Tipps zum Schutz vor Betrug.

Sind Sie auch schon im Schnäppchen-Fieber? Warten auf Rabattaktionen, Sonderangebote und drastische Preissenkungen im (Online)-Handel am Black Friday und Cyber Monday? Dann sollten Sie erst einmal lesen, welche Tipps Experten der Verbraucherzentrale und der Arag-Versicherung rund ums Schnäppchen-Shoppen insbesondere im Internet parat haben.

Nicht alles am Black Friday und Cyber Monday – am 24. und 27. November – sei super, sagt Nadine Schröer, Leiterin der Beratungsstelle für Hattingen, Sprockhövel und den gesamten EN-Kreis. Und Iwona Husemann, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, warnt: „Bei vielen vermeintlichen Superschnäppchen spart man weniger, als man annimmt. Außerdem ist gerade jetzt Vorsicht vor Fakeshops geboten, da diese die ohnehin hohe Kauflust ausnutzen.“

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Und nun? Tipps, um bei der Shopping-Schlacht nicht übers Ohr gehauen zu werden.

Rabatt prüfen, Preis vergleichen

Rote Zahlen, durchgestrichene Preise und Prozentangaben zeigen, wie viel angeblich gespart werden kann. Jedoch beruhen viele der vermeintlich unschlagbaren Angebote auf einem Vergleich mit den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller, die nicht mit dem üblichen Handelspreis gleichzusetzen sind, so die Verbraucherzentrale.

Auch Arag-Frau Jennifer Kallweit rät zum Preisvergleich. Besser als Spontankäufe seien zudem wohl überlegte Anschaffungen.

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Wer dabei ein Auge auf ein bestimmtes Produkt geworfen hat, sollte den Preisverlauf dafür bereits vor den „Schnäppchentagen“ genau beobachten, so Verbraucherschutzexpertin Schröer. Auch sollte man sich nicht unter Kaufdruck setzen lassen – etwa durch heruntertickende Uhren im Internet. Oft gibt es dasselbe oder ein vergleichbares Produkt auch woanders, womöglich sogar günstiger. Hier helfen Preissuchmaschinen weiter.

Nadine Schröer ist Leiterin der Verbraucherberatungsstelle für Hattingen, Sprockhövel und den gesamten EN-Kreis.
Nadine Schröer ist Leiterin der Verbraucherberatungsstelle für Hattingen, Sprockhövel und den gesamten EN-Kreis. © FUNKE Foto Services | Vladimir Wegener

Vorsicht vor Fakeshops

Gerade im Verlauf großer Rabatt-Aktionen, bei denen viele (Online)-Händler mit Schnäppchen werben, steigt die Gefahr, in eine Betrugsfalle zu tappen, warnt Verbraucherberaterin Schröer. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW könne helfen, schwarze Schafe zu entlarven (www.fakeshop-finder.nrw).

Bevorzugte Bezahlmethoden

Bei Online-Käufen sollten Verbraucher am besten Rechnung oder Lastschrift wählen. Wenn nur per Vorkasse bezahlt werden kann, ist stets Vorsicht geboten.

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Spuren im Netz verwischen

Die meisten Online-Shops ändern ihre Preise ständig. Welche Ware zu welchem Preis angezeigt wird, hängt teils von der Tageszeit, aber auch vom Surfverhalten der Kaufinteressenten, ihrem Wohnort oder dem verwendeten Endgerät ab. Laut Nadine Schröer empfiehlt es sich daher, möglichst anonym im Netz zu shoppen, indem Cookies regelmäßig gelöscht werden, der Inkognito-Modus im Browser aktiviert, die IP-Adresse verborgen wird.

Widerrufsrecht nutzen

Falls das Produkt doch nicht so günstig war wie gedacht und eine Stornierung nicht klappt, bleibt der Widerruf. Der ist bei einem Onlinekauf bis auf wenige Ausnahmen ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen nach Warenerhalt möglich.

Umtauschrecht

Arag-Frau Jennifer Kallweit sagt: Häufig werde bei rabattierter Ware darauf hingewiesen, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen sei. Das sei aber so nicht komplett richtig. Der Händler müsse „Ware immer zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – davor bewahrt ihn auch die Rabattierung nicht“. Ausnahme: Wenn die Preisreduzierung ausdrücklich damit begründet wird, dass die Ware kleine Fehler hat oder sogenannte „2. Wahl“.

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Nicht ewig auf Ware warten

Kallweit weist zudem darauf hin, dass Online-Shops verpflichtet sind, vorm Kauf eine verbindliche Angabe zur Lieferzeit zu machen. Wenn die nicht eingehalten wird, rät sie, eine ein- bis zweiwöchige Frist zur Nachlieferung zu setzen. Ist dann noch immer keine Ware in Sicht, können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten.