Hattingen. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist ein Mann am Amtsgericht Hattingen angeklagt. Die Geschichte dahinter ist ziemlich kurios.

„Ich hatte wohl Kreislauf, einen Blackout“, mutmaßt der 60-Jährige. Denn erinnern kann er sich an den Vorfall im April dieses Jahres überhaupt nicht mehr. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist er angeklagt. Aber sein Gedächtnis – es lässt ihn in diesem Prozess am Amtsgericht Hattingen im Stich.

„Wann setzt denn Ihr Erinnerungsvermögen wieder ein?“

„Wann setzt denn Ihr Erinnerungsvermögen wieder ein?“ möchte Richter Johannes Kimmeskamp von dem 60-Jährigen wissen. Ja, wenn er es denn wüsste, erwidert er. „Wenn man Kreislauf hat, dann steht man doch nicht auf der Straße“, versucht der Richter dem Angeklagten auf die Gedächtnissprünge zu helfen.

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Die Geschädigte, die im März mit dem Angeklagten zu tun hatte, schildert, was sich an dem Tag zugetragen hat. Sie fuhr auf der Bredenscheider Straße, als der Angeklagte auf Höhe des Friedhofs auf der Straße herumspazierte. Er schob sein Fahrrad neben sich her allerdings so, dass die Zeugin nicht vorbeifahren konnte. „Ich konnte ihn nicht überholen, er machte keine Anstalten, sich zu bewegen“, erzählte sie.

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Die Zeugin wollte ihn überholen, aber der Angeklagte habe begonnen, wütend zu werden. „Er war sichtbar aufgebracht und gestikulierte“, schildert sie die Situation. Das war der Zeitpunkt, als die Frau die Polizei rief. Denn der 60-Jährige „ist zielgerichtet auf mein Auto zugegangen und hat dann einige Kratzer und eine Beule verursacht.“

„Alkohol scheint ja doch eine Rolle zu spielen“

Er sei wahrscheinlich auf dem Friedhof in Bredenscheid gewesen, glaubt der Richter, was der Angeklagte bejaht. „Alkohol scheint ja doch eine Rolle zu spielen“, mutmaßt Johannes Kimmeskamp.

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Die Staatsanwältin fasst dann zusammen, dass es sich um eine Sachbeschädigung handelt. Der Angeklagte habe sich damals geärgert, habe sich mit seinem Fahrrad mitten auf die Straße gestellt und Schäden an dem Auto verursacht.

„Wenn man Kreislauf hat, dann klappt man zusammen“

„Wenn man Kreislauf hat, dann klappt man zusammen“, hielt sie dem Angeklagten entgegen.

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Sie forderte als Strafe 90 Tagessätze à 15 Euro. Das sind 1350 Euro, die der Angeklagte hätte zahlen müssen. Richter Johannes Kimmeskamp beurteilte die Tat ein bisschen milder und verhängte eine Strafe von 1050 Euro. Er habe, erklärte der Angeklagte, seiner Haftpflichtversicherung den Schaden aber schon genannt.

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