Übergriffig gegen eine 16-Jährige soll ein Klinikmitarbeiter in Hattingen geworden sein. Der heikle Fall beschäftigt nun das Arbeitsgericht.

In der Spülküche eines Krankenhauses in Hattingen soll eine minderjährige Mitarbeiterin sexuell belästigt worden sein. Ihr Vorgesetzter hätte sie auf den Hals geküsst. Der heikle Fall beschäftigt inzwischen die Polizei und das Arbeitsgericht Hagen.

Denn: Die Leitung der Klinik Blankenstein reagierte auf den Vorwurf und sprach am 28. September eine fristlose Verdachtskündigung gegen den Objektleiter (41) der Spülküche aus, hilfsweise zusätzlich eine fristgerechte Kündigung.

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„Die belästigte junge Frau ist 16 Jahre alt. Sie können sich vorstellen, welchen Druck das im Haus erzeugt hat“, sagt Klinik-Anwalt Sascha Etterich (Bochum). Die Eltern der betroffenen Minderjährigen seien sehr aufgebracht gewesen, auch bei der Polizei sei Anzeige erstattet worden. Der Betriebsrat der Klinik stimmte der fristlosen Kündigung zu.

„Er wurde immer übergriffiger“

Die sexuelle Belästigung habe sich am 16. September gegen Mittag ereignet. Dabei soll der Objektleiter in Anwesenheit von zwei Zeuginnen die Jugendliche gegen ihren Willen auf den Hals geküsst haben. Sie habe ausdrücklich „Nein“ gesagt und ihn weggestoßen. Es sei nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen, gab die Betroffene später zu Protokoll: „Er wurde immer übergriffiger, von ungewollten Schultermassagen bis hin zu Hüftgriffen.“

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Eine Zeugin konnte zwar den Kuss nicht sehen, „weil er sich über sie gebeugt hat“, aber sie hörte deutlich, wie ihre junge Kollegin den Chef mit den Worten abwehrte: „Lass mich in Ruhe! Hau ab!“

Gekündigter Spülküchenleiter klagt gegen seine Kündigung

Vor dem Arbeitsgericht Hagen klagte der gekündigte Spülküchenleiter gegen seine Kündigung. Zum Gütetermin erschien er nicht selbst, sondern sein Anwalt Daniel Balzert (Bochum). Er erklärte: „Mein Mandant hat nichts getan.“ Der Vorwurf werde bestritten, „der Kläger hat sie nicht geküsst“.

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Allerdings habe er als Vorgesetzter immer wieder Probleme mit der jungen Mitarbeiterin gehabt: „Sie ist öfter während der Arbeit am Tisch eingeschlafen“, so Rechtsanwalt Balzert.

Sollte der gekündigte Spülküchen-Objektleiter an seiner Klage auf Weiterbeschäftigung festhalten, wird es am 7. Februar nächsten Jahres einen Kammertermin mit Beweisaufnahme geben.

Richter hatte zunächst einen Vergleichsvorschlag unterbreitet

Richter Jürgen Schlösser hatte zuvor einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: Die fristlose Kündigung solle in eine fristgerechte Kündigung zum 30. April nächsten Jahres umgewandelt werden. Bis dahin bliebe der Kläger freigestellt, bekäme auch sein Gehalt weiter, aber keine Abfindung. Der Objektleiter der Spülküche war genau 20 Jahre in der Klinik Blankenstein beschäftigt und verdiente zuletzt gut 3900 Euro brutto im Monat. Bis zum 24. November kann er sich nun überlegen, ob er den Vorschlag des Gerichts annimmt.

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