Hattingen. . Die Sparkasse Hattingen muss ein Zeugnis überarbeiten, weil ein Ex-Mitarbeiter ein besseres haben will. Der wiederum muss 200 Euro zurückzahlen.
Ungewöhnlicher Prozess vor dem Arbeitsgericht Hagen: Ein ehemaliger Mitarbeiter der Sparkasse Hattingen hat das Geldinstitut verklagt, weil er ein besseres Arbeitszeugnis haben will. Die Sparkasse zeigt sich dazu bereit, aber nur gegen Geld.
Kläger und Sparkasse im Vorfeld nicht einig geworden
Fast genau zehn Jahre lang, war der Kläger als Kundenbetreuer bei der Sparkasse Hattingen angestellt. Dann wechselte er zu einem anderen Institut. Mit dem Arbeitszeugnis, das ihm sein Ex-Arbeitgeber zum Abschied ausgestellt hatte, war er jedoch nicht einverstanden. Zum einen fehle darin die Bewertung seines Verhaltens gegenüber den Kunden, zum anderen würden seine Leistungen mit „zur vollen Zufriedenheit“ bewertet, was lediglich einem „befriedigend“ entspricht. Gewollt war vom Kläger hingegen die Formulierung „stets zur vollen Zufriedenheit“, was einer „guten“ Beurteilung gleichkommt.
Der ausgeschiedene Mitarbeiter und sein ehemaliger Arbeitgeber hätten im Vorfeld des Verfahrens „sehr lange Vergleichsverhandlungen geführt“, man sei sich aber nicht einig geworden, erklärte der Prozessvertreter der Sparkasse, Christian Bülow (Kommunaler Arbeitgeberverband Wuppertal). In Richtung des Klägers appellierte er: „Wenn Sie die 322,26 Euro zahlen, bekommen Sie auch ihr gewünschtes Zeugnis.“
Ein besseres Arbeitszeugnis nur gegen Geld? Hintergrund ist ein finanzieller Anspruch, den die Sparkasse gegenüber dem Kläger geltend macht. Es geht um eine Versicherung, die er während seiner Tätigkeit vermittelt hatte, für die er auch Provision erhielt, die aber letztlich seine eigene Versicherung gewesen sei. Also eine Art „Rückzahlungsverpflichtung aus Provisionsüberzahlung“ – um besagte 322,26 Euro.
Kläger weigert sich, zu zahlen
Im Prozess schaltete der Kläger zunächst auf stur: Der verlangte Betrag sei zu hoch, er werde das Geld nicht zahlen, sondern stattdessen den Zeugnis-Rechtsstreit durchziehen. „Das dürfte sehr schwierig für Sie werden“,warnte der Sparkassen-Vertreter, „Sie haben ein Zeugnis mit befriedigender Leistungsbewertung erhalten. Dass Sie stattdessen gut waren, müssten Sie hier beweisen.“
Richterin Nicole Pfeiffer regte jedoch an, sich zu einigen: Der Kläger sollte 200 Euro an die Sparkasse Hattingen zurückzahlen – im Gegenzug dafür sein gewünschtes gutes Zeugnis erhalten. Beide Parteien verständigten sich schnell auf diesen Vergleich. Der Kläger gab noch im Gerichtssaal sein altes Arbeitszeugnis ab und freut sich jetzt auf sein neues.