Hattingen. An welchen Straßen gibt es besonders viel Lärm? Mit dem Lärmschutzplan will Hattingen die Bürger schützen - der Entwurf ist jetzt einsehbar.
Auf welchen Straßen ist es in Hattingen besonders laut? Nachdem Bürger nach ihren Anregungen gefragt wurden, hat die Stadt jetzt ihren neuen Lärmaktionsplan ausgelegt. Jeder kann Einsicht nehmen.
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Autos, Motorräder und Lkw machen jede Menge Lärm. Das ist keine neue Erkenntnis und längst erfasst. In Hattingen etwa sind die folgende Hauptverkehrsstraßen von der Lärmkartierung erfasst:
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- L 439 (Kohlenstraße) in Niederbonsfeld zwischen den Stadtgrenzen Essen-Kupferdreh und Velbert
- die L 651 (Wuppertaler Straße / Bochumer Straße / Martin-Luther-Straße / Bredenscheider Straße) in ihren gesamten Verlauf
- L 705 (Hüttenstraße / August-Bebel-Straße) zwischen Reschop-Kreuzung und Kosterbrücke
- L 924 (Nierenhofer Straße) zwischen Reschop-Kreuzung und Stadtgrenze Velbert-Nierenhof
- L 924 (Schulstraße / Blankensteiner Straße / Wittener Straße) zwischen Stadtmitte und dem Steinenhaus im Hammertal
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Alle fünf Jahre aktualisiert die Stadt Hattingen den Lärmaktionsplan. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung umfasst und ruhige Gebiete schützt. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen.
Im November und Dezember konnten alle Bürgerinnen und Bürger mitteilen, wo es ihrer Meinung nach zu laut ist – über das Online-Portal Tetraeder. „Es wird ein Freitextfeld geben, in dem Interessierte ihre Situation schildern können“, erklärte Stadtsprecher Julian Mawick damals das Vorgehen.
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Die Planung erfolgt in zwei Phasen: Die Eingaben wurden zunächst ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs berücksichtigt. Jetzt findet eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Aktionsplans statt. Noch bis Mittwoch, 27. März, ist der Entwurf während der Öffnungszeiten des Rathauses im Foyer oder auf der Homepage der Stadt Hattingen einsehbar.
Während der Auslegefrist können Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Stadt Hattingen vorgebracht werden. Öffnungszeiten des Rathauses: montags bis donnerstags: 8.30 bis 15.30 Uhr, freitags: 8.30 bis 12 Uhr.
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