Hattingen. Kosmetik und eine E-Shisha hat eine 19-Jährige aus Hattingen geklaut – für 14 Euro. Deshalb steht sie vor Gericht. Was der Richter sagt.

Erst bricht sie eine Ausbildung ab, später verliert sie ihren Aushilfsjob. Dann gerät sie auf die schiefe Bahn – und stiehlt Kosmetik und eine E-Shisha im Wert von 14 Euro. Dafür steht sie in Hattingen vor Gericht.

Die 19-jährige T. soll sich in einem Drogeriemarkt und im Reschop-Carré bedient haben, ohne zu bezahlen. So die Anklage.

Junge Diebin gesteht vor Gericht in Hattingen Diebstahl von Waren für 14 Euro

Nachdem sie erwischt wurde, hat sie gelogen. Die Kosmetika in ihrer Tasche habe sie in einem anderen Drogeriemarkt gekauft, doch die Etiketten überführen sie. Nach dem Diebstahl im Drogeriemarkt soll sie im Carré noch eine E-Shisha - eine spezielle E-Zigarette - geklaut haben. Den Gesamtwert der Beute schätzt das Gericht auf etwa 14 Euro.

Nach der Verlesung der Anklage klärt Richter Christian Amman die Angeklagte über die mildernden Umstände eines Geständnisses auf. „Wie wollen Sie es halten?“ „Ich gestehe.“ „Das heißt, es stimmt?“ „Genau.“

Seit der Tat ist sie nicht auffällig geworden

Bis zu ihrer Tat hatte sie eine weiße Weste. Auch seitdem hat sie sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen, hält sich an das Hausverbot im Reschop-Carré. Warum sie geklaut hat, kann T. nicht erklären. „Sie macht einen vernünftigen Eindruck“, attestiert Jugendgerichtshelferin Saskia Große und bezeichnet den Diebstahl als „jugendtypische Tat“.

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Dann wird der Lebenslauf der jungen Hattingerin beleuchtet: Nach ihrem Hauptschulabschluss war sie elf Monate lang als arbeitssuchend gemeldet, ihre anschließende Ausbildung zur Malerin hat sie schon nach weniger als drei Monaten abgebrochen. Vor Kurzem hat sie noch in einer Bäckerei als Verkäuferin gearbeitet. Auch hier überstand sie die Probezeit nicht.

Richter rät zur Ausbildung

„Manchmal ist man es sogar selber“, mahnt Richter Amman an. „Eine Ausbildung mit einem Hauptschulabschluss sollte möglich sein.“ Ihre Schwester habe ihr geraten, direkt und ohne Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu starten. „Das ist kurz gedacht“, urteilt Amman und rät T. zur Ausbildung. Die Angeklagte stimmt ihm zu. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft redet T. ins Gewissen: „Sie machen einen einsichtigen Eindruck, aber jetzt müssen sie loslegen.“

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Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Aber es gibt Auflagen. Über einen Zeitraum von zwei Monaten muss T. regelmäßig bei Saskia Große vorstellig werden. Sie bekommt eine Berufsberatung. „Machen Sie das nicht, sitzen wir in ein paar Monaten wieder hier““, so der Richter.