Hattingen/Sprockhövel. Laut Verbraucherzentrale sind Werbebriefe der 1N Telecom weiter im Umlauf. Menschen in Hattingen und Sprockhövel können sich wehren. Die Tipps:

Werbebriefe der 1N Telecom sind laut Verbraucherzentrale weiter in Hattingen und Sprockhövel im Umlauf. Doch mit einfachen Tipps können sich Betroffene wehren – oder sich bei der Zentrale kostenlos beraten lassen.

In der Beratungsstelle Witten der Verbraucherzentrale NRW ebben die Beschwerden und Anfragen zu Briefen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH nicht ab. Die Schreiben des Anbieters enthalten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfangenden und bewerben einen Telefontarif.

Unerwünschte Werbepost: Tipps für Menschen in Hattingen und Sprockhövel

„Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Nadine Schröer der Beratungsstelle Witten der Verbraucherzentrale NRW. „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“

Gegen unerwünschte Werbebriefe können Betroffene vorgehen und ungewollte Vertragsschlüsse widerrufen. Zunächst sollte der Absender überprüft werden, um zu sehen, ob es sich um einen Werbebrief oder einen Brief des Vertragspartners handele.

Verträge widerrufen

Haben Verbrauchende ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrieben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden.

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Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahmeschreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten.

Pflicht zur Auskunft über die Herkunft der Daten

Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbrauchende zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit.

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Nutzen und verarbeiten Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.

Zoomtalk zum Thema

Am Dienstag, 15. August, 15 bis 17 Uhr, bietet die Verbraucherzentrale in Witten einen Zoomtalk für alle Fragen rund um die Schreiben der 1N Telecom an. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Zoomteilnahme ist auch telefonisch möglich. Einwahldaten: Meeting-ID: 882 5274 8600, Kenncode: 372637; per Telefon: 06950502596 - Sitzungs-ID: 88252748600# - keine Teilnehmer-ID - weiter mit # Sitzungspasswort: 372637#.