Essen. Mehrere Essener beschweren sich über ein Werbeschreiben eines Telefonanbieters. Sie hätten irrtümlich einen Vertrag mit ihm geschlossen.

Bei der Verbraucherzentrale Essen mehren sich derzeit die Beschwerden über den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom. Wie Verbraucherberaterin Monika Wagner berichtet, melden sich Essener und Essenerinnen, die mit dem Unternehmen einen Telefonvertrag abgeschlossen haben, obwohl sie dies gar nicht wollten. Meist würden sie ihren Irrtum erst bemerken, wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen sei, sagt Monika Wagner. „Viele fallen dann aus allen Wolken.“

Besonders betroffen scheinen ältere Menschen jenseits der 70 Jahre zu sein. In der Regel sind sie bereits jahrelang Kunden der Deutschen Telekom. Als nun das Werbeschreiben der 1N Telecom im Briefkasten lag, glaubten sie, es handele sich um einen Brief ihres Anbieters. So berichten es viele gegenüber Monika Wagner. Sie übt daher Kritik: „Es wird in dem Schreiben nicht deutlich genug, dass es sich um einen anderen Anbieter handelt.“ 1N Telecom äußerte sich auf Nachfrage zu dem Vorwurf nicht.

Betroffene sind nun zwei Jahre an den Vertrag gebunden

Erst als die Deutsche Telekom einige Zeit danach die Vertragskündigung bestätigte, wurden die Betroffenen hellhörig. Doch da sei es in aller Regel schon zu spät gewesen und die 14-tägige Widerspruchsfrist abgelaufen. Verbraucherfreundlich wäre es, so Monika Wagner, wenn 1N Telecom ihren neuen Kunden zeitnah eine Vertragsbestätigung geschickt hätte. Dann hätten sie rechtzeitig reagieren können. Das aber sei ausgeblieben. Verpflichtet ist das Unternehmen dazu jedoch nicht.

Wer den Vertrag mit der 1N Telecom tatsächlich unterschrieben hat, der hat schlechte Karten. „Einen Identitätsirrtum geltend zu machen, damit kommt man nicht weit“, weiß Monika Wagner. Die Vertragsdauer beträgt bei den Briefen, die ihr vorliegen, zwei Jahre. Ab dann ist der Vertrag monatlich kündbar. „Eine Kündigung für das Ende der Vertragslaufzeit kann man aber auch jetzt schon schicken“, so die Verbraucherberaterin.

Immerhin fallen die Betroffenen nun nicht in eine Kostenfalle: Die Konditionen der 1N Telecom seien mit monatlich 34,99 Euro „nicht so schlecht“, heißt es. Da es sich allerdings um ein DSL-Angebot handle, viele der Angeschriebenen allerdings noch analog telefonieren würden, brauchen diese nun einen Router.

Verbraucherzentrale rät dringend: Schreiben genau lesen!

Das Unternehmen 1N Telecom sei schon in der Vergangenheit mit solch aggressiver Werbung aufgefallen und habe Verbraucherschützer auf den Plan gerufen, so Wagner. Verbraucherinnen und Verbrauchern rät sie daher dringend, solche Werbeschreiben genau zu lesen.

Den Betroffenen hätte trotz der großen Namensähnlichkeit zumindest auffallen müssen, dass im Schreiben das übliche magentafarbene Logo ihres Anbieters Deutsche Telekom fehlte.

Datenauskunft: Musterbriefe können helfen

Viele der Ratsuchenden fragen sich allerdings auch, wie das Düsseldorfer Unternehmen an ihre Daten gekommen ist. Monika Wagner kann darüber nur spekulieren: „Ich vermute, über Telefonbucheinträge, denn viele Ältere sind dort noch verzeichnet.“ Wer es genau wissen will, der kann 1N Telecom auffordern, darüber Auskunft zu geben.

Laut Datenschutzgrundverordnung ist das Unternehmen dazu verpflichtet. Außerdem können Betroffene Widerspruch dagegen einlegen, dass ihre Daten künftig für Werbezwecke verwendet werden. Zu beiden gibt es Musterbriefe der Verbraucherzentrale im Internet.

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