Hattingen. Bürger in Hattingen ärgern sich über wilde Müllberge in der Innenstadt und in Welper. Was Stadt und Kreis zum Entfernen des Unrats sagen.

Es ist und bleibt ein Aufreger-Thema: Müll, den irgendwelche Menschen einfach auf Grundstücke anderer kippen. Die können dann zusehen, wer den Unrat entfernt und die Kosten dafür trägt. Dieses immer wiederkehrende Problem haben die Eltern von Frank Neuhaus, die in der Schreys Gasse ein Haus des Sohnes bewohnen. Ein weiterer Hattinger beschwert sich unterdessen, dass an der Ecke Welperfeld / Friedensstraße „ständig Massen an Müll“ herumliegen, so dass sich dort schon „Ratten tummeln und Krähen herumpicken“. Und dass die Stadt nichts dagegen tue.

„Da lag Unrat offen herum, sogar bis in den Kellerabgang“

Frank Neuhaus hat das Müll-Problem in der Schreys Gasse der Stadt schon vor geraumer Zeit gemeldet. „Da lag Unrat offen herum.“ Die Problematik sei der Stadt bekannt. „Der Unrat liegt auf einem Privatgrundstück“, teilt die Stadt mit. „Der Besitzer hält sich unseres Wissens nach im Ausland auf, allerdings hatten wir Kontakt zu einer Firma in Düsseldorf und haben darüber den Eigentümer zur Beseitigung des Mülls aufgefordert“, erklärt Jana Golus, Pressesprecherin der Stadt. Danach sei auch die Kreisverwaltung als zuständige Behörde informiert worden, die den Fall jetzt weiterführt.

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Bei der ersten Beschwerde von Frank Neuhaus über den Unrat habe nicht die Stadt Hattingen die Abfälle entfernen lassen, sondern der Eigentümer selbst habe dies veranlasst.

Auch bei Rattenbefall auf privaten Flächen ist der Eigentümer in der Pflicht

Grundsätzlich, erklärt die Stadt, sei die Handhabe als Verwaltung bei Schreys Gasse eingeschränkt, da es sich um ein Privatgrundstück handele. „Der Eigentümer ist in erster Linie dafür verantwortlich, den Müll auf seinem Grundstück ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch bei Rattenbefall auf privaten Flächen ist der Eigentümer in der Pflicht“, betont Jana Golus. Wer nicht tätig wird, werde von der Stadt dazu aufgefordert, eine Rattenbekämpfung durchzuführen, da sonst eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht gewährleistet werden könne. „Kommt der Eigentümer seiner Pflicht allerdings nicht nach, lässt die Stadt in sehr extremen Fällen eine Maßnahme auf Kosten des Eigentümers durchführen. Eine Aufforderung zur Müllbeseitigung auf privaten Flächen muss immer im Einzelfall geprüft werden. Sie kann in erster Linie durch die Kreisverwaltung erfolgen“, schildert die Stadt die Vorgehensweise.

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Aber auch die Stadt selbst könne in Einzelfällen eine entsprechende Anordnung treffen, zum Beispiel, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch zerbrochene Glasscheiben vorliegt und deshalb Eile geboten sei.

Was das Müllproblem an der Ecke Welperfeld / Friedensstraße angeht, so wisse die Stadt davon bislang nichts, so Golus.

Tipp der Stadt: Augen offen halten

Einen Tipp gibt die Stadtverwaltung den Hattingern und Hattingerinnen noch mit auf den Weg. Bürgerinnen und Bürger, die ohne Müllablagerungen in ihrem Umfeld leben möchten, könnten die Augen offenhalten. Häufig seien nicht die Eigentümer oder Mieter eines Objektes die Verursacher einer Unrat-Problematik, sondern Menschen, die ihren Müll irgendwo wild abladen. „In dem Fall kann man zum Beispiel Autokennzeichen notieren und den Vorfall zur Anzeige bringen“, so Jana Golus.

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Auch dem Ennepe-Ruhr-Kreis sei die Problematik an der Schreys Gasse bekannt, erklärt Kreis-Pressesprecher Ingo Niemann. „Die Sachverhaltsschilderung der Stadt ist zutreffend, aktuell läuft hier ein Anhörungsverfahren. Wir warten auf Rückmeldung des für das Grundstück zuständigen Verwalters.“

Eigentümer mit Fristsetzung dazu aufzufordern, den Müll zu beseitigen

Von etwaigen Müllproblemen an der Ecke Welperfeld / Friedensstraße wisse man auch im Schwelmer Kreishaus dagegen nichts. Die Stadt würde gegebenenfalls ihren Außendienst kontrollieren lassen, um sich zunächst ein Bild von der Lage zu machen. Zum Vorgehen in solchen Fällen könne es unter anderem gehören, Eigentümer mit Fristsetzung dazu aufzufordern, den Müll zu beseitigen. „Wenn dies unterbleibt und die Lage beziehungsweise die Müllmenge dies rechtfertigt, kann die Kreisverwaltung auch eine sogenannte Ersatzvornahme auf den Weg bringen.“ Das heißt, der Kreis würde das Beseitigen beauftragen und dem Eigentümer die Kosten in Rechnung stellen. „Begleitet werden kann all’ dies von Geldbußen“, erklärt Ingo Niemann.