Hattingen. Naturschutz: Erneut fordern Bürger eine Baumschutzsatzung in Hattingen. Eine Online-Petition sammelt Stimmen. Die Chancen stehen aber nicht gut.

In einer Petition fordern Bürger eine Baumschutzsatzung für Hattingen. Unterstützt wird die Forderung von der Bürgerinitiative „Rettet die Bäume“. Erst im vergangenen Jahr hatte die Politik einen Vorstoß hin zu einer solchen Satzung aber abgeschmettert.

Mehr als 450 Unterschriften haben die Initiatoren der Online-Petition innerhalb von zwei Wochen gesammelt (weact.campact.de/petitions/hattingen-braucht-eine-baumschutzsatzung). Sie argumentieren, Hattingen sei die einzige Stadt im Umkreis, die keine Baumschutzsatzung habe. In der Tat können Sprockhövel, Witten, Bochum und Essen eine Satzung zum Schutz der Bäume vorweisen. Allein in Velbert war die bestehende Baumschutzsatzung schon vor Jahren abgeschafft worden.

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Die Satzung legt fest, welche Bäume geschützt werden – beispielsweise ab einem bestimmen Stammumfang, bestimmte Sorten, an bestimmten Stellen etc. Sie stellt Verbote, auch solche, die über das Fällen hinausgehen, auf. Beispiele sind die Anwendung von Unkrautvernichtern, das Befahren des Wurzelbereichs, das Anbringen von Schildern etc. Eine Baumschutzsatzung kann es der Stadt auch ermöglichen, Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung gefährdeter Bäume gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen.

„Der Fall der Platanen der Gesamtschule in Welper hat jüngst gezeigt, dass ein großes öffentliches Interesse besteht, Bäume in Hattingen zu erhalten und zu schützen“, heißt es vonseiten der Hattinger Petitions­-Initiatoren um die Bürgerinitiative „Rettet die Bäume“. „Wir fordern damit nicht, dass gar kein Baum mehr gefällt werden darf. Es soll Ausnahmefälle geben, beispielsweise bei kranken Bäumen“, führen sie aus.

Personeller Aufwand zu groß

Bereits Ende 2021 hatte ein Hattinger eine Baumschutzsatzung gefordert. Unterstützung dafür gab es politisch aber nur von den Grünen. Mit Verweis auf den personellen und damit finanziellen Aufwand war der Vorstoß Anfang 2022 mit elf Nein- gegen drei Ja-Stimmen abgelehnt worden.

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Die Verwaltung hatte zuvor ausgeführt, dass in Hattingen mit 150 bis 180 Fällen pro Jahr zu rechnen ist, in denen über die Rechtmäßigkeit einer geplanten Baumfällung entschieden werden müsse. Dafür nötig wären ein Ortstermin, die Bewertung, Entscheidung, das Anschreiben – Arbeit für eine zusätzliche Vollzeitstelle. Dieser Preis war den Lokalpolitikern zu hoch.

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Argumente gegen Hattinger Baumschutzsatzung

Gemeinden in NRW haben seit 1975 die Möglichkeit, eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Hattingen hat darauf verzichtet. Als Begründung wurde angeführt, dass eine Satzung nur im „Innenbereich“ der Stadt gelte, Baumbestände im Außenbereich aber nicht geschützt würden. Zudem gebe es andere Möglichkeiten, Bäume zu schützen – als Naturdenkmal oder über Landschaftspläne.

Argumente gegen die Satzung waren auch, dass sie nur Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter berücksichtigt. Ausnahmen und Befreiungen würden die Wirkung stark einschränken. Man setze bei Grundstücksbesitzern auf das „einsichtsvolle Mitwirken der Bürger“ statt Eingriff in private Eigentumsrechte. Auch wurde argumentiert, dass vor dem Erlass einer Satzung aus Angst vor späteren Einschränkungen Bäume im Voraus gefällt oder nicht gepflanzt werden könnten.

Aufgeben wollen die Bürger aber augenscheinlich nicht. Im September vergangenen Jahres hatte es erneut eine Einwohnereingabe mit der Forderung gegeben. Sie wurde zurückgewiesen, da keine neuen Argumente und Sachverhalte vorgetragen wurden. Nun werden mit der Petition Unterschriften gesammelt. An der Sachlage ändert das zunächst nichts.

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Auch ohne Baumschutzsatzung sind einige Bäume über den Bebauungsplan geschützt. Grundstückseigentümer müssen, bevor sie privat einen Baum fällen, prüfen, ob er geschützt ist. Bei allen Bauanträgen müssen im Lageplan die Bäume auf einem Grundstück eingetragen werden. Mit großen Wohnungsgesellschaften hat die Stadt zudem eigene Vereinbarungen zum Baumschutz. Auch Naturdenkmäler können festgelegt werden. Und grundsätzlich dürfen Bäume in der Vogelbrutzeit zwischen 1. März und 30. September nicht gefällt werden.