Hattingen. Erst beleidigt eine Frau (58) aus Hattingen einen Nachbarn (28), dann wirft sie einen Stein gegen ihn. So lief der Prozess vor dem Amtsgericht.

Auf dem Weg zu seinem Auto war ein 28-jähriger Hattinger am Nachmittag des 15. Februar, wollte zum Sport fahren. Doch als er aus dem Haus trat, rief ihm eine Nachbarin üble Beleidigungen entgegen – darunter die, er habe ihren Ende vergangenen Jahres verstorbenen Ehemann ermordet. Anschließend warf sie einen Stein in Richtung des 28-Jährigen. Nun landete der Vorfall vor dem Amtsgericht Hattingen.

Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung musste sich die angeklagte Nachbarin (58) dort verantworten – bei verminderter Schuldfähigkeit, verlas die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage.

„Der Stein ist zum Glück nur gegen meinen Fuß gefallen“

„Der Stein“, sagte der als Zeuge geladene 28-Jährige, „ist zum Glück nur gegen meinen Fuß gefallen.“ Die Angeklagte habe den etwa faustdicken Kiesel aus etwa acht Metern Entfernung geworfen. Ob er denn den Eindruck gehabt habe, dass der Stein ihn treffen solle, fragt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. „Ich weiß nicht“, sagte der 28-Jährige. „Sie hat auf jeden Fall in meine Richtung gezielt.“

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Vorausgegangen seien der Aktion mehrere Beleidigungen, „ich hab’ das in all den Momenten, in denen wir einander begegnet sind, nie anders erlebt“. Er und die Angeklagte seien schon seit fast zwei Jahrzehnten Nachbarn. „Ich kenne den Mann gar nicht richtig“, warf daraufhin die Angeklagte ein, die auch im weiteren Prozessverlauf Aussagen von Zeugen und Gericht immer wieder kommentierte und teils wirre Bemerkungen machte. Zur Anklage dagegen sagte sie eingangs der Verhandlung nur: „Das entspricht nicht der Wahrheit, ist gelogen.“

„Immer wieder Ärger, die ganze Zeit“

Ein weiterer Nachbar, der die 58-Jährige an jenem Februarnachmittag von seiner Wohnung aus „schreien“ gehört hatte und danach auf die Straße geeilt war, bestätigte unterdessen die Schilderungen des 28-Jährigen. Und er sagte: Es gebe mit ihr „immer wieder Ärger, die ganze Zeit“.

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Zwei Beamte der Polizei, die später am Tatort eintrafen, beschrieben die Angeklagte vor Gericht unterdessen als „sehr auffällig“, sie sei später auch in die Psychiatrie gebracht worden, verließ diese indes bald wieder. Einige Tage später gab es weitere Vorfälle, per Strafbefehl wurde die Hattingerin wegen Beleidigung in sechs Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen á zehn Euro verurteilt. Aufgrund dieser Strafe und des zu erwartenden geringen Strafmaßes für den folgenlos gebliebenen Steinwurf sowie die Beleidigungen gegen den 28-Jährigen stellte Richter Johannes Kimmeskamp das Verfahren gegen die Angeklagte schließlich ein.

Tatsächlich eingeschränkt schuldfähig?

Dass die 58-Jährige gewisse Probleme habe, sei offensichtlich geworden, so der Richter. Und: Ehe man die Frau, die seit Mitte des Jahres einen Betreuer hat, für ihr Verhalten vom 15. Februar alternativ überhaupt hätte verurteilen können, hätte man per Gutachten prüfen lassen müssen, ob sie aufgrund ihrer psychischen Probleme tatsächlich noch eingeschränkt schuldfähig oder doch schuldunfähig sei.

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