Hattingen. Körperverletzung in zwei Fällen soll ein 34-Jähriger aus Hattingen begangen haben, als er seine Frau im Gespräch mit einem Mann sah. Der Prozess.

Körperverletzung in zwei Fällen soll der 34-Jährige begangen, seiner Ehefrau und einem ihrer Bekannten am 11. November 2022 auf offener Straße mit der Faust in Gesicht geschlagen haben. Auch Schläge in den Rücken soll er seiner Frau verpasst haben. So wirft es dem Angeklagten die Staatsanwaltschaft vor. Was dieser mit Ausnahme der Schläge in den Rücken der Gattin im Prozess vor dem Amtsgericht Hattingen auch bestätigt. Er sei damals „ausgerastet“.

In der „Trennungszeit“ hätten er und seine Frau sich damals befunden, doch sie habe ihn gebeten, zu ihr und den beiden fünf und elf Jahre alten Kindern zurückzukehren. Er indes habe ihr gesagt: So einfach gehe das nicht, sie habe zu viel Mist gebaut. Am Tattag sei er abends dann mit dem Pkw aus dem Krankenhaus zurückgekommen, in dem seine Tochter als Patientin war, um Sachen für sie zu holen. Dann habe er seine Frau vor ihrer Wohnung in Hattingen „mit diesem Typen“ sprechen sehen. „Da bin ich voll ausgerastet.“

Erst dem Mann, dann seiner Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen

Er habe erst dem Mann, dann seiner Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen – je ein Mal. Und dann seine Frau aufgefordert, „sich ins Auto zu setzen“. In den Wagen gezerrt, wie es in der Anklageschrift steht, habe er sie dagegen nicht. Auch dass er der Polizei, die der Bekannte verständigte, später gesagt habe, seine Frau dürfe keinen Kontakt zu anderen Männern haben, bestritt der Angeklagte.

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Seine 32-jährige Ehefrau, die den Angeklagten noch aus dem Gerichtssaal heraus auf der Arbeit angerufen und zum Prozess gebeten hatte, da dieser die Ladung nicht erhalten haben will, verweigerte zum Vorfall vom 11. November die Aussage. Was sie als Ehefrau durchaus darf.

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Richter nennt Verhalten des Zeugen später „eine Frechheit“

Nichts zur Erhellung des Geschehens bei trug indes auch ihr Bekannter (27), der sich „nicht mehr ganz genau erinnern“ wollte an jenen Abend, „das ist schon so lange her“. Auf erneutes Nachhaken von Richter Johannes Kimmeskamp, der das Verhalten des Zeugen später „eine Frechheit“ nannte, wollte er sich dann zumindest an „einen Schubser“ erinnern und an „einen Streit“. Er sagte aber auch: Wenn der Angeklagte die Körperverletzung schon zugegeben habe, „was soll ich dann noch dazu sagen?“ Und dass es ihn nichts angehe, wenn die Ehefrau sich mit dem Angeklagten versöhnen wolle.

Laut Angeklagtem dagegen läuft alles auf eine Scheidung hinaus.

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„Im Wesentlichen bestätigt“ sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklagevorwürfe. Und forderte für den 34-Jährigen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 20 Euro. „Eifersucht ist zwar ein nachvollziehbares Motiv, aber kein Rechtfertigungsgrund für Gewalt.“

Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 20 Euro

Das betonte auch Richter Kimmeskamp, der den Angeklagten indes nur zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 20 Euro verurteilte. Und damit dem Wunsch des Familienvaters, der von seinen ca. 1800 Euro netto monatlich allein 530 Euro Kindesunterhalt zahlen muss, nach einem milden Urteil entsprach.