Hattingen. Angeklagt wegen Körperverletzung war ein 40-Jähriger. Im Prozess am Amtsgericht Hattingen sagte er aus, er habe sich nur verteidigen wollen.
„Wo ist meine Schuld?“ fragt der 40-Jährige aufgebracht den Richter. Er habe sich doch nur verteidigen wollen gegen den anderen Mann. Den 34-Jährigen, so steht es in der Anklageschrift, soll N. an einem Julitag 2022 gegen 14 Uhr in Welper geschlagen und zu Fall gebracht haben. Als der 34-Jährige am Boden lag, mit einer Kopfplatzwunde, soll der Angeklagte zudem weiter auf ihn eingeschlagen haben. Wegen Körperverletzung musste er sich deshalb nun vor dem Amtsgericht Hattingen verantworten.
Angeklagter: „Ich wollte gar nicht, dass es zu einer Auseinandersetzung kommt“
„Ich wollte gar nicht, dass es zu einer Auseinandersetzung kommt“, sagt der Angeklagte. Erzählt, dass es mit dem 34-Jährigen bereits auf der Busfahrt von Bochum nach Hattingen-Welper zum ersten Streit gekommen sei. Der 34-Jährige habe nämlich zu ihm gesagt, dass er diesem 70.000 Euro schulde, sagt der Angeklagte. Und dass sie beide ein schlechtes Verhältnis hätten, seit der 34-Jährige „in meine Wohnung eingebrochen ist“.
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Er habe damals sofort aus dem Bus aussteigen wollen, um eine Auseinandersetzung zu vermeiden. Doch der andere habe ihn nicht gelassen. Irgendwann sei dann der Busfahrer gekommen und habe gesagt: Einer müsse aussteigen…
An der Ecke Thingstraße / An der Hunsebeck ging die Auseinandersetzung mit dem 34-Jährigen dann weiter, das gesteht auch der Angeklagte. Der Angeklagte sagt, jener habe dort zunächst eine Flasche nach ihm geworfen, aber nicht getroffen. Als der 34-Jährige sodann auf ihn zugegangen sei, habe er sich nur verteidigt. Und als der andere gefallen sei, die 112 gerufen.
Opfer: „Schlechte Erfahrungen“ gemacht mit dem Angeklagten
Unterdessen erklärt der 34-Jährige, er habe „schlechte Erfahrungen“ gemacht mit dem Angeklagten.
Nach seinen Schilderungen war dabei der Angeklagte am Tattag der Aggressor. Bereits im Bus habe der „Theater“ gemacht, was genau er von ihm wollte, habe er indes nicht verstanden. Der Angeklagte habe schließlich den Bus verlassen müssen „wegen seines Geschreis“, er sei weiter gefahren. Und dem 40-Jährigen am Tatort erneut begegnet. „Dann gab’s wieder Ärger.“
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Von einem Flaschenwurf gegen den Angeklagten erzählt er nichts, wohl aber davon, dass man sich gegenseitig geschubst gehabe. „Dann hat N. mich geschlagen und mir das Bein weggezogen, dann lag ich auf dem Boden und hatte eine Platzwunde am Kopf.“
Mehrere Zeugen werden befragt, Details des Tatverlaufs und der Streitursache indes bleiben bis zuletzt uneindeutig. Ein 14-jähriger Schüler, der damals mit seiner Mutter das Geschehen auf der Straße beobachtet hatte, sagt allerdings aus, dass der Angeklagte den 34-Jährigen auch noch geschlagen habe, als jener bereits am Boden lag. Ebenso erzählt es ein 46-jähriger Zeuge. Ob mit der Faust? fragt Richter Johannes Kimmeskamp. „Da bin ich mir nicht 100-prozentig sicher“, so der 46-Jährige.
Wenn jemand am Boden liegt, dann darf man nicht mehr draufschlagen
Wenn jemand am Boden liege, dann dürfe man nicht mehr draufschlagen, mahnt der Richter den Angeklagten, bei dem unklar bleibt, ob er diesen Satz in seiner Tragweite tatsächlich versteht. Verteidiger Peter Steffen sagt, es scheine „Hirnleistungsstörungen“ bei seinem Mandanten zu geben. Dieser erhalte Methadon, stehe zudem unter Betreuung. Und was einen möglichen Schlag gegen den 34-Jährigen am Boden betreffe, so sei dieser wenn erfolgt, dann aufgrund der „Dynamik des Geschehens“.
Wegen Geringfügigkeit wird das Strafverfahren gegen den Angeklagten schließlich vorläufig eingestellt. Der 40-Jährige mus allerdings binnen dreier Monate 60 Arbeitsstunden ableisten. „Das mache ich“, versichert dieser. Und betont: „Ich kann arbeiten.“
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