Hattingen. Im Juli 2022 hat der Angeklagte aus Hattingen den Gerichtsprozess wegen einer Vergewaltigung noch platzen lassen. Jetzt kommt er – und wird laut.
Dieses Mal erschien er, der Angeklagte, der den Prozess am 27. Juli vergangenen Jahres am Landgericht Essen hatte platzen lassen. Angeklagt ist der jetzt 23-Jährige wegen mutmaßlicher Vergewaltigung seiner ehemaligen minderjährigen Freundin.
Am späten Abend vor dem Prozess im Sommer 2022 ließ er das Gericht wissen, dass er nicht komme, weil er unschuldig sei. Noch in der Verhandlung damals erließ der Richter Haftbefehl, die Polizei traf ihn aber nicht an. Dieses Mal erschien er, gab den Sachverhalt auch zu, stellte aber die Situation anders dar.
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Dass die beiden jungen Leute über einige Monate eine enge Beziehung hatten, ist unstrittig. An diesem 7. April 2021 aber war alles anders. Der Großvater des Mädchens war verstorben und es traf weinend den Ex-Freund, der im selben Haus wohnt und von dem es sich einige Zeit zuvor getrennt hatte.
Zwei Wochen sei es ihm psychisch wirklich schlecht gegangen
Zunächst – so die Anklage, – habe er seine Ex-Freundin umarmt und getröstet, drehte sie dann aber um, so dass sie mit dem Rücken zu ihm stand und griff ihr in die Hose und an den Intimbereich. Daraufhin habe sie deutlich gesagt, dass sie das nicht will. Der Angeklagte aber ließ nicht von ihr ab, griff ihre Haare, drückte sie mit Kopf und Nacken an den Türrahmen und hatte schließlich auf der Treppe mit ihr ungeschützten Geschlechtsverkehr.
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So wie der Angeklagte die Situation schildert, habe sie zuerst nicht so wirklich gewollt. Um sie in Stimmung zu bringen, habe er sie dann geküsst und gekitzelt, „die Spielchen, die man so macht.“ Sicher, dass sie wirklich zugestimmt habe, war er nicht. Es sei aber öfter so gelaufen, dass sie zuerst nicht so richtig wollte, dann sei es aber auch früher häufig zum Geschlechtsverkehr gekommen.
Das brachte den Angeklagten auf die Palme
Nach der Tat habe er sie noch einmal getroffen, da habe sie geweint und gesagt, es tut ihr leid. Gemeint gewesen sei die Anzeige, die das Mädchen bei der Polizei gestellt hatte. Zwei Wochen sei es ihm psychisch wirklich schlecht gegangen, er habe innerhalb der Zeit 16 Kilo abgenommen. Zum einen wegen der Anzeige, zum anderen habe er Sehnsucht gehabt.
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Während der Befragung durch den Staatsanwalt wurde es plötzlich heftig laut. Der Staatsanwalt fragte bei einigen Details hartnäckig nach. Das brachte den Angeklagten auf die Palme. „Meine Fresse“, entfuhr es ihm und Rechtsanwalt Henner Sendner hatte Mühe, die Situation in den Griff zu bekommen. Dann wurde über lange Zeit das junge Mädchen als Zeugin befragt, die eine Rechtsanwältin des Weißen Rings zur Seite hatte. Dabei wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Die Verhandlung wird fortgesetzt
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Schließlich wurde die Mutter der jungen Frau in den Zeugenstand gerufen. Sie schilderte, wie ihre Tochter sich seit der Tat verändert hatte, ohne dass sie einen Grund kannte. Während sie früher schon mal kritisiert habe, wie sie sich kleidete, trug sie plötzlich hoch geschlossene Sachen. Dann kam es ungefähr einen Monat nach der Tag zu einer Aussprache. „Meine Tochter hat nur geweint und gesagt, wenn sie mir etwas Bestimmtes erzählen würde, würde ich wohl sauer auf sie.“ Dann schilderte das Mädchen seiner Mutter den Vorfall und habe klar gemacht, dass es im Hausflur deutlich Nein gesagt habe.
Unmittelbar danach, so die Mutter, habe sie selbst den Nachbarn aufgesucht und ihn gefragt, ob er wisse, warum sie vor der Türe stehe. Sie habe gesagt: „Kennen Sie kein Nein? Nein ist Nein!“ Er habe ihr dann gesagt, er wolle ihr alles erklären. „Aber bei einer so klaren Aussage, gibt es nichts zu erklären“, sagte die Mutter. Zusammen mit der Tochter sei sie dann am Montag zur Polizei gegangen, bei der man die Anzeige erstattet habe. Die Verhandlung wird fortgesetzt.