Hattingen. In einer Hattinger Bildungseinrichtung soll ein Dozent eine Schülerin (22) belästigt haben. Jetzt stand im Amtsgericht die Verhandlung an.

Schwere Vorwürfe hat eine Schülerin (22) gegen einen Dozenten (37) einer Hattinger Bildungseinrichtung erhoben. Die junge Frau zeigte ihn an, weil er sie sexuell belästigt haben soll. Jetzt kam der Fall vor Gericht.

Beschuldigter soll in Hattingen Frau unsittlich berührt haben

In einem Punkt waren sich der Angeklagte und das Opfer noch einig: Sie hatten sich gleich am ersten Abend eines Seminars mit dreistelliger Teilnehmerzahl eher zufällig kennengelernt. Nach Aussage von beiden kam man schnell ins Gespräch, auch über sehr persönliche Vorlieben. „Es entstand“, wie es Richter Johannes Kimmeskamp später in seinem Urteil nannte, „im Laufe der Zeit eine Flirtsituation“.

Was aber kurz vor Weihnachten 2021 nach der über einstündigen Unterhaltung in einem separaten Seminarraum geschah, da gingen die Darstellungen dann doch erheblich auseinander. Der Beschuldigte behauptete bis zum Schluss, sie sei ihm plötzlich sehr nahegekommen. Daraufhin habe er sie zurückgewiesen und prompt den Saal verlassen.

Ganz anders schilderte die junge Frau das Geschehen und sprach über viele für sie unangenehme Details. Er habe sie mehrfach unsittlich berührt, auch im Intimbereich und die Farbe ihrer Unterwäsche wissen wollen. Nach dem zweiten Kuss auf den Mund habe sie den Mut zusammengenommen und den Raum verlassen. Die ganze Zeit über „fühlte ich mich aber schutzlos, hatte Angst“.

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Schülerin zog sich allein auf ihr Zimmer zurück

Während sich die Schülerin nach eigener Darstellung direkt auf den Weg zu ihrem Zimmer machte, mischte sich der Beschuldigte unter Schüler und Lehrkräfte, die sich in verschiedenen Räumen einen feucht-fröhlichen Abend gegönnt haben sollen.

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Nach Aussage eines Zeugen, Mitschüler des Opfers, soll es dabei zu einem Vorfall gekommen sein, der auch am nächsten Tag noch für Gesprächsstoff sorgte. Der Beschuldigte soll sich mit einer Schülergruppe sehr anzüglich unterhalten haben, beispielsweise über die Körbchengröße von jungen Frauen. Der Angeklagte meinte in seinem Schlusswort, dass an all den Behauptungen überhaupt nichts wahr sei.

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Angeklagter erschien gleich mit zwei Anwälten

Der 37-Jährige aus Duisburg war gleich mit zwei Verteidigern erschienen. Nachdem zunächst Richter Johannes Kimmeskamp das Opfer zum Tathergang eingehend befragt hatte, stand die junge Frau dann den beiden Anwälten noch einmal ausführlich Rede und Antwort, bevor die Staatsanwältin an der Reihe war. Als das Opfer am Ende das Gericht verließ, wirkte die junge Frau sichtlich mitgenommen.

Frage nach dem Einfluss von Alkohol

Während der Verhandlung drehte es sich auch immer wieder um die Frage, ob und wie viel die Schülerin als auch der Dozent an Alkohol getrunken hatten.

Eine eindeutige Antwort ergab sich während des rund vierstündigen Gerichtstermins nicht. Die Aussagen erweckten allerdings den Eindruck, als hätten die junge Frau und der Beschuldigte zumindest einiges an Bier zu sich genommen.

Die Verteidiger versuchten ihre Glaubwürdigkeit immer wieder in Zweifel zu ziehen, weil sich beispielsweise ihre Aussagen auf der Polizeiwache und im Gerichtssaal ein wenig unterschieden. Dass sie erst Tage später bei der Polizei Anzeige erstattet habe, fanden die Juristen erläuterungsbedürftig. Sie habe sich erst nach Gesprächen mit ihrem Mitschüler, der als Zeuge auftrat, dazu entschlossen, betonte das Opfer.

Auch wenn sich der Ablauf des Abends nicht mehr genau rekonstruieren lasse, seien aber die Schilderungen des Opfers sehr eindeutig, so Richter Kimmeskamp. Er verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Belästigung zu 3600 Euro Geldbuße. Ob der Beschuldigte dagegen Rechtsmittel einlegt, war am Ende der Verhandlung noch offen.