Hattingen. Immer wieder ist von einem Grundstück an der Ruhr in Hattingen Schrott verschwunden. Angeblich mit Erlaubnis des Besitzers – oder doch nicht?
Wegen „Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz“ war ein Vater von fünf Kindern im Alter von zwei bis 16 Jahren beim Amtsgericht angeklagt. Der arbeitslose Mann wollte im Dezember 2021 von einem Grundstück hinter dem Landhaus Grum Schrott mitgehen lassen.
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Von Richter Johannes Kimmeskamp auf seine Arbeitslosigkeit angesprochen, erklärte er, arbeiten könne er schlecht. „Ich hab meine drei ältesten Kinder alleine erzogen.“ Die jüngsten Kinder seien von einer anderen Frau.
Tochter des Besitzers fotografiert die Taten
Wie er vor Gericht behauptete, hätte er die Erlaubnis gehabt, den Schrott mitzunehmen. Das stellte der Besitzer des Grundstücks allerdings komplett anders dar. Erwischt hatte die Tochter zwei Männer. Sie waren mit einem hellen Lieferwagen mit Recklinghäuser Kennzeichen auf das Grundstück gefahren und hatten den teilweise wertvollen Schrott eingeladen, als sie angesprochen wurden. Von der Tat hat sie auch Fotos gemacht.
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„Ich hab’ das Zeug ja sofort wieder weggeschmissen“, erklärte der Angeklagte. Von wem er angeblich die Erlaubnis hatte, das Material abzuholen, führte er nicht weiter aus.
80 Arbeitsstunden innerhalb von sechs Monaten
Immer wieder, erklärte der Geschädigte, seien Sachen weggekommen. „Als der Schrottklau überhand nahm, habe ich ein Verbot ausgesprochen, weil alles mögliche mitgenommen wird. Ich jedenfalls habe keine Erlaubnis abgegeben.“
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Richter Johannes Kimmeskamp kam zu dem Schluss, dass die Auflage von Arbeitsstunden die adäquateste Bestrafung sei. Der Angeklagte muss jetzt „80 Arbeitsstunden unentgeltlich innerhalb von sechs Monaten bei einer noch zu benennenden Einrichtung ableisten.“ Wenn er sich daran hält, wird das Verfahren, das zunächst nur vorläufig eingestellt wurde, komplett eingestellt.