Hattingen. Der Angeklagte aus Hattingen soll auf seine Frau eingeschlagen haben. Als er zur Verhandlung nicht erscheint, macht der Richter kurzen Prozess.
Seine Frau soll der Mann aus Hattingen über Minuten hinweg brutal geschlagen und getreten haben. Nun musste sich der 35-Jährige vor Gericht verantworten. Doch wer nicht kam, war der Angeklagte. Da ordnete Richter Johannes Kimmeskamp an, ihn von der Polizei vorführen zu lassen. Zuhause treffen die Beamten den Beschuldigten im Schlafanzug an.
Ermahnende Worte des Richters aus Hattingen
Seine Frau, die das Verfahren ins Rollen gebracht hatte, ist pünktlich im Gerichtssaal und meint, dass ihr Partner wohl nicht erscheinen werde. Das habe er ihr gesagt, als sie die gemeinsame Wohnung in Richtung Amtsgericht verließ. Kimmeskamp nimmt kurzfristig Kontakt mit der Polizei auf. Da die Familie in der Innenstadt lebt, haben es die Beamten nicht weit. Nachdem der Hattinger das erste Klingeln noch geflissentlich überhört, macht er schließlich keine Anstalten, den Polizisten zu folgen. Sie legen ihm allerdings auf dem Weg zur Verhandlung Handschellen an. Sicher ist sicher.
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Sein Verhalten sei schlichtweg „unverschämt“, ermahnt Kimmeskamp den Angeklagten, als der mit einstündiger Verspätung schließlich den Gerichtssaal betritt und sich dann die schweren Vorwürfe des Staatsanwalts anhört. An einem frühen Märzmorgen des vergangenen Jahres soll der Mann um 4 Uhr in der Früh plötzlich im Kinderzimmer gestanden und unvermittelt auf seine Frau eingetreten und eingeprügelt haben. Da vorher schon gewalttätige Übergriffe zum Alltag gehörten, hatte die Partnerin bereits das gemeinsame Schlafzimmer verlassen.
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Nach mehreren Flaschen Wodka soll der Angeklagte auf seine Frau losgegangen sein
Wahrscheinlich im betrunkenen Zustand nach mehreren Wodka ging er auf seine Frau los. Sie erlitt starke Verletzungen. Prellungen an Oberarm, Schulter und Kopf, ein blaues Auge, ein beschädigtes Ohr listete später das Krankenhaus auf, in das sich die Frau begab. Gleich nach der Prügelattacke hatte sie das Haus gemeinsam mit ihrer Tochter (7) und dem Sohn (3) verlassen.
Das Opfer machte sich mit ihren zwei Kindern auf zur Wohnung der 31-jährigen Schwester. Deren Mann begleitete die Hattingerin später zur Polizei, er kann sich aber nun vor Gericht nur eher schemenhaft an die Ereignisse vor über einem Jahr erinnern. Seine Schwägerin habe von ihren Verletzungen berichtet, sagt der 35-Jährige. Mit genaueren Details ist es aber nicht weit her – trotz beharrlichen Nachfragens durch Richter Kimmeskamp. Der Zeuge gibt aber wohl zu erkennen, dass der Angeklagte schon häufiger gewalttätig geworden sei. Inzwischen habe sich zudem das Jugendamt eingeschaltet.
Auch das Opfer hält sich zurück, als der Richter mit ihm über die Ereignisse der Tatnacht spricht. Dabei hatte die Frau, als sie bei der Polizei Anzeige erstattete, eine lange Liste von Verletzungen genannt, die der Partner ihr zugefügt habe. Für mehrere Tage kehrte sie mit ihren Kindern auch nicht in die Wohnung zurück, blieb bei der Schwester und ging zwischenzeitlich ins Frauenhaus. Versuche, eine eigene Wohnung zu finden und von ihrem Mann getrennt zu leben, sollten erfolglos bleiben.
Beschuldigter ergriff lediglich einmal das Wort
Der Angeklagte schließlich schweigt zu allen gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Er ergreift lediglich das Wort, als es heißt, er habe seinen Sohn verletzt. Das stimme nicht, lässt er seinen Anwalt übersetzen.
Während der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 2250 Euro fordert, verurteilt Richter Kimmeskamp den arbeitslosen Angeklagten zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit selbst dauert zwei Jahre, in der er sich nichts zu Schulden kommen lasse dürfe, redet der Richter dem Beschuldigten ins Gewissen.