Hattingen. Immer wieder hat der Autohändler aus Hattingen Kunden betrogen. Weitere Taten wurden diesmal nicht verhandelt. Das sorgt für Empörung.
Das Urteil sorgt für völliges Unverständnis und Empörung. Der 32-jährige Autohändler, der im Januar zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war, muss nach dem jüngsten Urteil am Mittwoch lediglich einen Monat länger absitzen. Und das, obwohl er sich noch für sechs weitere einschlägige Betrugsdelikte zu verantworten hatte, die er vor dem Schöffengericht auch zugab.
Einschließlich der früheren Taten ergibt sich ein Gesamtschaden von 81.800 Euro. Verhandelt wurden die neueren Delikte allerdings nicht, obwohl Staatsanwalt Björn Kocherscheidt erklärte, das für jedes einzelne eine Strafe von jeweils einem Jahr im Raum stehe.
Sein Kollege hat sich nach Polen abgesetzt
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Immer wieder hatte der Autohändler Kunden betrogen. So hatte er einem Klienten einen Volvo angeboten, den der TÜV bei 176.000 Kilometern durchgecheckt hatte. Der Angeklagte hatte den Wagen mit einer Laufleistung von einigen 10.000 Kilometern weniger angeboten. Sein Kollege, der gestern ebenfalls auf der Anklagebank hätte sitzen müssen, habe sich nach Polen abgesetzt und werde international gesucht, erklärte der Autohändler. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.
Nach anderthalb Verhandlungsmonaten war der Hattinger Gebrauchtwagenhändler im Januar wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Beleidigung und versuchter Nötigung verurteilt worden. Geschädigte aus ganz Deutschland – meistens Händler – brachten immer die gleichen Vorwürfe vor: Falsche Kilometerstände, Schadstoffklassen oder Fahrgestellnummern, außerdem nicht ausgelieferte Fahrzeuge, falsche Autos oder Papiere.
Sofortige Festnahme noch im Gerichtssaal
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Daraufhin hatte der Staatsanwalt im Januar die sofortige Festnahme noch im Gerichtssaal gefordert, was dann auch so passierte. Der Autohändler wurde festgenommen, dem Haftrichter vorgeführt und kam in Untersuchungshaft. Doch sein Verteidiger legte Einspruch gegen das Urteil ein. Dann kam es zu einer Verständigung zwischen einem Essener Oberstaatsanwalt und der Verteidigung. Diese Einlassung las Richter Johannes Kimmeskamp vor.
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Das Angebot lautete: Wenn der Angeklagte das Urteil von zwei Jahren und neun Monaten Haft akzeptiert und seinen Einspruch zurückzieht, wird er aus der Untersuchungshaft entlassen. Und: Über die weiteren Taten, die damals schon bekannt waren, sollte nicht mehr verhandelt werden. Diese Vereinbarung stand also im Raum, so dass sich das Schöffengericht schon zu Beginn der Verhandlung eine Stunde ohne Öffentlichkeit beriet.
Am Montag muss der 32-Jährige ins Gefängnis
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Tatsächlich forderte dann Staatsanwalt Kocherscheidt für die vom Angeklagten eingeräumten sechs weiteren Taten einen einzigen Monat Haft, so dass das Gesamtstrafmaß nicht zwei Jahre und neun Monate, sondern zwei Jahre und zehn Monate lautet. Mit diesem „milden Urteil“ war auch der Strafverteidiger einverstanden. Das sei in Ordnung so.
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Nach einer Beratungspause kam dann das Schöffengericht zu genau dem gleichen Ergebnis. „Das Urteil ist relativ milde. Aber wenn man sieht, dass der Angeklagte den Einspruch gegen die Berufung zurückgenommen hat, war die Grundlage nachzuvollziehen“, erklärt Johannes Kimmeskamp in der Begründung seines Urteils.
Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an, so dass es jetzt bereits rechtskräftig ist. Am Montag muss der 32-Jährige Autohändler dann, wie sein Verteidiger sagte, seine Strafe im Gefängnis antreten.