Hattingen. Eine Auseinandersetzung hatte ein Mann aus Hattingen an einem Maitag 2022 mit seiner Partnerin. Die rief die Polizei. Nun kam es zum Prozess.
Eine Auseinandersetzung hatte der Angeklagte (34) an einem Maitag 2022 mit seiner Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Hattingen. Laut Anklage soll er ihr im Verlauf des Streits auch mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als die Polizei eintraf, die die 35-Jährige verständigt hatte, blutete jedenfalls ihre Lippe. Doch damit, so die Frau, habe ihr Lebensgefährte, mit dem sie inzwischen verlobt ist, nichts zu tun gehabt.
„Warum müssen wir hier Zeit verlieren?“
Im Zeugenstand des Amtsgerichtes sitzt die Partnerin des Angeklagten an diesem Morgen. „Warum müssen wir hier Zeit verlieren? Wo sind wir denn hier?“ Sie habe damals „weder einen Notruf abgesetzt noch Anzeige erstattet“ gegen den Angeklagten, ruft sie Richter Johannes Kimmeskamp aufgebracht entgegen. Und noch etliches andere mehr. Als die 35-Jährige trotz mehrfacher Aufforderung, sich ausschließlich zur Sache und zu den gestellten Fragen zu äußern, weiter ihren sichtlichen Unmut über dieses Verfahren kundtut, verhängt Kimmeskamp schließlich ein Ordnungsgeld von 100 Euro gegen sie.
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Im weiteren Verlauf des Prozesses sagt die 35-Jährige dann: Es habe damals einen Streit zwischen ihr und ihrem Partner gegeben. In dessen Verlauf habe sie die Polizei angerufen, dieser indes nicht ihre Adresse mitgeteilt. Und ihre blutende Lippe, die die plötzlich trotzdem vor Ort eintreffenden Beamten sahen, sei dadurch entstanden, „dass ich mir auf diese gebissen habe“.
„Dieser Tag war eine Ausnahmesituation“
Warum sie die Polizei überhaupt gerufen habe, fragt Kimmeskamp. „Das war eine Kurzschlussreaktion. Dieser Tag war eine Ausnahmesituation.“ Sie habe den Beamten vor Ort ja auch gesagt, „dass ich keine Anzeige machen möchte“.
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Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter, damals mit vor Ort, sagt sodann, man sei an jenem Tag zu einem Einsatz von häuslicher Gewalt gerufen worden. Die „Geschädigte“ habe ihren Anruf indes abgebrochen. Als „relativ aufgelöst“ habe er sie dann vor Ort erlebt. Sie und der Angeklagte hätten gesagt, man habe einander „geschubst und gekebbelt. Es kam mir so vor, dass sich beide fragten: Warum wurde die Polizei überhaupt gerufen, dass sie das bereute“. Er habe zudem den Eindruck gehabt, dass so ein Streit „nicht unüblich war“.
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Ladungen zur zuständigen Sachbearbeiterin bei der Polizei, bei denen das Paar jenen Vorfall vor dem Prozess hätte klären können, blieben beide indes fern. Dennoch stand für Richter Kimmeskamp am Ende der Beweisaufnahme – wie auch für die Staatsanwaltschaft – fest: Die dem Angeklagten zur Last gelegte Körperverletzung habe sich nicht bestätigt. Freispruch.
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